Grundriß des Steuer- und Abgabenrechts
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Die kommunale Organisation orientiert sich zunehmend an den Bedürfnissen der Einwohner und Bürger. Oft werden verschiedene Anlaufstellen in Fachbehörden durch einen einzigen Ansprechpartner im Bürgeramt ersetzt, der die meisten Dienstleistungen der Kommune anbietet. Dies soll Bürgernähe, kürzere Verwaltungswege und eine höhere Motivation der Mitarbeiter fördern, während den Einwohnern versprochen wird, dass sie seltener zur Behörde gehen müssen. Dennoch zeigt das Konzept der Bürgerämter Schwächen: Die Organisation wechselt von einem zwei- zu einem drei-stufigen Aufbau, was zu Friktionen zwischen Fachbehörden und dem Bürgeramt führt. Alltagsverfahren mit geringem Aufwand werden von anderen Behörden bearbeitet als komplexere Verfahren im selben Bereich. Der Bürger profitiert von der Bequemlichkeit eines Sachbearbeiters vor Ort, der als Generalist auf alle Daten und Verwaltungsverfahren zugreift, wodurch er als „gläserner Bürger“ der Verwaltung gegenübersteht. Der Autor untersucht die möglichen Organisationsformen der Bürgerämter und deren Zulässigkeit im Organisations-, Datenschutz-, Haushalts-, Wettbewerbs-, Steuer- und Personalvertretungsrecht. Besonders beleuchtet werden die zwei unterschiedlichen Modelle: ein zentrales Amt für die gesamte Kommune zur Konzentration der Verwaltungsaufgaben und territorial parallel eingerichtete Ämter zur Dekonzentration der Kommunalverwaltung.
The author's Habilitationsschrift--Hochschule fèur Verwaltungswissenschaften Speyer, 1985.
Die Neuerscheinung: Die Festschrift „Rechtsstaat und Grundrechte“ ist Prof. Dr. Dr. Detlef Merten gewidmet, der im November 2007 seinen 70. Geburtstag begeht. In zahlreichen Beiträgen wird der Staats- und Verwaltungswissenschaftler von Freunden und Kollegen geehrt. Prof. Merten war Ordinarius für öffentliches Recht, insbesondere Wirtschaftsverwaltungsrecht und Sozialrecht an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.