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Bernhard Waldmann

    21 de noviembre de 1968
    Föderalismus 2.0 - Denkanstösse und Ausblicke
    Bundesverfassung
    Praxiskommentar Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)
    Allgemeines Verwaltungsrecht
    Der Schutz von Mooren und Moorlandschaften
    Das Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs. 2 BV als besonderer Gleichheitssatz
    • Das Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs. 2 BV als besonderer Gleichheitssatz

      unter besonderer Berücksichtigung der völkerrechtlichen Diskriminierungsverbote einerseits und der Rechtslage in den USA, in Deutschland, Frankreich sowie im europäischen Gemeinschaftsrecht anderseits.

      Gemäss Art. 8 Abs. 2 der neuen Bundesverfassung darf niemand diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Die vorliegende Arbeit geht dieser Bestimmung auf den Grund. Im Einzelnen soll analysiert werden, was die einzelnen Diskriminierungstatbestände zusammenhält und nach welchen Kriterien künftige Diskriminierungsfälle gelöst werden können. Neben einem theoretischen Hintergrund werden dabei auch aktuelle Fragestellungen behandelt.

      Das Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs. 2 BV als besonderer Gleichheitssatz
    • Das allgemeine Verwaltungsrecht gilt als Rechtsgebiet innerhalb des öffentlichen Rechts und bildet als solches eine eigenständige Lehr- und Forschungsdisziplin. Es hat allerdings nur teilweise rechtssatzmässigen Charakter und ist nicht kodifiziert . Im Wesentlichen handelt es sich um dogmatische Grundsätze, die weitgehend von Lehre und Rechtsprechung entwickelt worden sind. Diese Grundsätze bilden jedoch kein einheitliches System. Das vorliegende Lehrbuch zielt darauf ab, den Rechtsstoff systematisch und verständlich darzustellen und die wichtigsten Grundsätze anhand ausgewählter Urteile zu erörtern, um deren Tragweite besser aufzuzeigen. Es dient dem Transfer zwischen Theorie und Praxis und richtet sich insbesondere an Studierende, um ihnen den nicht immer einfachen Einstieg in dieses Fach zu erleichtern. Autoren: Prof. Dr., RA Bernhard Waldmann Prof. Dr., RA René Wiederkehr

      Allgemeines Verwaltungsrecht
    • Die 2., vollständig überarbeitete Auflage erscheint sieben Jahre nach der Erstauflage. Sie berücksichtigt die zwischenzeitlich ergangene reiche Praxis des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und trägt der zahlreich erschienenen Literatur Rechnung. Der Stand der Literatur und Rechtsprechung ist Herbst 2015. Die mitwirkenden Spezialistinnen und Spezialisten aus Gerichten, Advokatur und Wissenschaft sind Garanten für praxis- und lösungsorientierte Kommentierungen auf wissenschaftlichem Niveau. Die Neuauflage bietet eine grundlegend überarbeite und erweiterte Darstellung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, ergänzt um eine Kommentierung der Kosten- und Entschädigungsregeln in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Damit will der Kommentar auf alle wesentlichen Fragen, die sich in der Praxis stellen können, fundierte Antworten und Lösungsvorschläge liefern.

      Praxiskommentar Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)
    • Die schweizerische Bundesverfassung vom 18. April 1999 legt die rechtliche Grundordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft fest und beansprucht Vorrang vor dem übrigen Landesrecht. Seit ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2000 hat die nachgeführte Verfassung bereits zahlreiche umfassende (z. B. Neuer Finanzausgleich, Bundesrechtspflege, Bildung) und punktuelle (z. B. Minarettverbot, Zweitwohnungen, Masseneinwanderung) Neuerungen erfahren, deren Bedeutung und Tragweite teilweise noch unklar sind. Der Basler Kommentar analysiert die einzelnen Verfassungsbestimmungen aus verfassungsrechtlicher Sicht, gibt Aufschluss über den Stand und die neuere Entwicklung der schweizerischen Verfassungsordnung und bezieht Stellung zu umstrittenen Fragen. Die Kommentierung erstreckt sich auch auf die jüngst angenommenen Volksinitiativen und verarbeitet die zu allgemeinen und spezifischen Fragestellungen entwickelte Rechtsprechung und Lehre. Die Autorinnen und Autoren haben der Tatsache Rechnung getragen, dass sich die schweizerische Verfassung im Kontext des für die Schweiz verbindlichen Völkerrechts bewegt und entwickelt und, wo immer geboten, auch die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten der Schweiz (insbesondere die EMRK und die UNO-Pakte) in die Kommentierung einbezogen. Bei den einzelnen Kommentierungen wurde, soweit dies für das bessere Verständnis sinnvoll erschien, auch auf die Rechtslage in anderen Staaten hingewiesen.

      Bundesverfassung
    • Der Föderalismus ist ein komplexes Prinzip zur Organisation von Staaten und Gesellschaften und spiegelt eine von Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen gelebte Kultur wider. Das Institut für Föderalismus der Universität Freiburg beschäftigt sich seit 1984 mit den Grundfragen des Föderalismus, der Demokratie und der Menschenrechte. Der vorliegende Band soll einen Querschnitt des Schaffens des Instituts bieten und Einblicke in die vielfältigen Themen geben, die die Forschenden beschäftigen. Dabei wird weniger eine systematische Analyse des Föderalismusprinzips angestrebt, sondern eine 'impressionistische' Darstellung von Fragen und Problemen, die die Föderalismusdiskussion in der Schweiz und weltweit prägen oder künftig beeinflussen werden. Behandelt werden Themen wie die Staatsorganisation und die vertikale Gewaltenteilung, Spannungsfelder zwischen Solidarität und Wettbewerb, das Verhältnis zwischen Föderalismus und der Außenpolitik des Bundes, die Rechtszersplitterung im Föderalismus sowie die Prozesse der Föderalisierung und Demokratisierung in Afrika und im arabischen Raum. Der Band bietet somit einen umfassenden Überblick über aktuelle und zukünftige Herausforderungen des Föderalismus.

      Föderalismus 2.0 - Denkanstösse und Ausblicke
    • VwVG

      • 1433 páginas
      • 51 horas de lectura
      VwVG
    • Raumplanungsgesetz

      Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung

      Zum Raumplanungsgesetz (RPG) und den mit ihm verknüpften Erlassen des Raumordnungsrechts hat sich eine reichhaltige und kaum mehr überblickbare (bundesgerichtliche) Rechtsprechung entwickelt, die von einer ebenso beeindruckenden Fülle an Fachliteratur ergänzt wird. Der vorliegende Gesetzeskommentar soll - dem Konzept der Schriftenreihe entsprechend - „handlich“ sein und seine Benutzerinnen und Benutzer in kompakter Form über den Stand von Rechtsprechung und Lehre in den verschiedenen Anwendungsgebieten des RPG informieren. Diese Benutzerfreundlichkeit soll allerdings nicht zulasten der Gründlichkeit gehen, mit welcher die vom RPG geregelten Themen behandelt und die dazugehörige Rechtsprechung und Lehre aufgearbeitet werden. In die Kommentierung einbezogen werden auch andere Bundesgesetze, die mit der Raumplanung in Zusammenhang stehen, wie insbesondere das Natur- und Heimatschutz-, das Umweltschutz- oder das Waldgesetz.

      Raumplanungsgesetz