Pierre Tschannen Libros






Wer Systeme sagt, denkt zuerst an Dinge wie Technik, Biologie oder Wirtschaft. Juristerei dagegen gilt gemeinhin als systemfeindlich. Erst recht trifft diese Sicht auf das Allgemeine Verwaltungsrecht zu. Eingezwängt zwischen Sachgesetzgebung und Verfassung vermag es seinen Ordnungsanspruch nur mit Mühe zu behaupten. Diese Schrift will zeigen, dass das Allgemeine Verwaltungsrecht mit seinen Figuren, Regeln und Grundsätzen eine überlegte Konstruktion bildet, die nur eines im Sinne hat: das Besondere Verwaltungsrecht halbwegs zu zähmen.
Dieses Buch vermittelt eine Gesamtschau des eidgenössischen Staatsrechts (ohne die einzel-nen Grundrechte). Es deckt zunächst jene Gebiete ab, die im universitären Unterricht ge-meinhin zum Pflichtstoff zählen, nämlich Begriff und Eigenart der Bundesverfassung, das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen, Aufgaben und Arbeitsweise der Bundesbehörden, das Verfahren der Rechtsetzung sowie die politischen Rechte der Bürger. Eingehend behan-delt werden darüber hinaus die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat) sowie allgemeine Fragen der Grundrechtsgeltung und der Verfassungsgerichtsbarkeit. Das Werk richtet sich vorab an Studierende - deshalb die zahlreichen Fallbeispiele, Originalzitate, Prüfprogramme und Übersichten. Mit seinen Exkur-sen und Kommentaren will es aber auch der juristischen Praxis nützliche Dienste leisten.
Neue Bundesrechtspflege
- 436 páginas
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Am 1. Januar 2007 treten das Bundesgerichtsgesetz (BGG) und das Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG) in Kraft. Die Berner Tage für die juristische Praxis 2006 befassten sich in zehn Referaten mit den Auswirkungen der Totalrevision der Bundesrechtspflege auf den Rechtsschutz. Neben den drei Einheitsbeschwerden in Strafsachen, Zivilsachen und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten sowie der subsidiären Verfassungsbeschwerde wurden das Konzept der Rechtspflegereform, die Auswirkungen auf die Staats- und Verwaltungsrechtspflege in den Kantonen, die Erweiterung des Rechtsschutzes gegen Verwaltungsrealakte, die Auswirkungen auf die Öffentlichkeit der Justiz sowie die Rolle des Bundesverwaltungsgerichts eingehend dargestellt. Der Versuch einer Bilanz rundet die Auseinandersetzung mit der Rechtspflegereform ab. Der Tagungsband enthält die zum Teil stark erweiterten zehn Referate. Die Publikation geht über rein Deskriptives hinaus und widmet sich wesentlichen Fragen in der Umsetzung der neuen Gesetze.
Die dritte Auflage aktualisiert die Ausgabe aus dem Jahre 2005; ausserdem wurde der Text vollständig überarbeitet. Die bewährte Struktur der zweiten Auflage wurde weitgehend beibehalten. Das Buch behandelt den üblichen Pflichtstoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts, nämlich: Träger und Aufgaben der Verwaltung, Rechtsbindungen der Verwaltung, Handlungsformen der Verwaltung, typische Verwaltungsrechtsverhältnisse und das öffentliche Entschädigungsrecht. Das Werk versteht sich weiterhin zunächst als Lehrmittel für Studierende. Am didaktischen Tenor mit eingestreuten Beispielen, Prüfprogrammen und Übersichten hat sich darum nichts geändert. Mit Exkursen und Kommentaren wird das Buch indessen auch der Praxis nützliche Dienste erweisen.