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Volker Bielefeld

    Der Verwaltungsbeirat - seine Pflichten und seine Rechte
    Hausordnung für Wohnungseigentümer
    Der Verwaltungsbeirat
    Die Eigentümerversammlung - wo, wann und wie?
    Die Hausordnung in der Wohnungswirtschaft
    Festschrift für Werner Merle zum 60. Geburtstag
    • KlappentextMit der vorliegenden Festschrift wird Herr Professor Werner Merle zum 60. Geburtstag geehrt. Mit Beiträgen von: Dr. Christian Armbrüster; Dr. Peter Bassenge, Vorsitzender Richter am LG a. D.; Dr. Matthias Becker; August Belz, Vorsitzender Richter am OLG a. D.; Diplom-Volkswirt Volker Bielefeld; RA Dr. Fritz Binz; Dr. Lothar Briesemeister, Vorsitzender Richter am KG; RA Dr. Wolf-Rüdiger Bub; RA Michael Drasdo; Prof. Shunji Fujii, Yamanashi Gakuin University; Dr. iur. Wolfgang Gottschalg, Vorsitzender Richter am OLG; RA Dr. Frank Heerstraßen; Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Jansen; RA Wilfried J. Köhler; RA Dr. Andreas Kappus; Notar Dr. Heinrich Kreuzer; Prof. Dr. Eiki Maruyama, Universität Chiba; RA Horst Müller; Staatssekretär Prof. Dr. Eckhart Pick, MdB; Notar Dr. Ludwig Röll; RA und Steuerberater Dr. Marcel Sauren; RA Joachim Schmidt; Notar a. D. Friedrich Schmidt; Notar Dr. Sebastian Spiegelberger; Prof. Dr. Günther Trautmann; Prof. Dr. Reinhard Welter; Dr. Joachim Wenzel.

      Festschrift für Werner Merle zum 60. Geburtstag
    • Wie war Ihre letzte Eigentümerversammlung? War sie Showtime für einige Teilnehmer mit Regelungsbedarf oder herrschte nervtötende Stammtischstimmung mit Endlosdiskussionen über Kinderlärm, Hundedreck und schmutzige Schuhberge vor der Wohnungstür? Schade, denn Wohnungseigentum ist eine moderne Wohnform und die Eigentümer verfügen über ein einmaliges Instrumentarium für die Gestaltung der eigenen Wohnsituation. Die nächste Eigentümerversammlung sollte also unbedingt sachorientierter ablaufen. Wie Vorhaben auf den Weg gebracht, praktische Lösungen gefunden und Beschlüsse richtig durchgesetzt werden, zeigt Volker Bielefeld in diesem Buch. Er hat alle wichtigen Vorgaben mit eindeutigen Aussagen und Hinweisen zusammengefasst, damit alle von den Vorteilen der Gemeinschaft profitieren und nicht an ihr scheitern.

      Die Eigentümerversammlung - wo, wann und wie?
    • Diese erstmals im Jahr 2003 von Volker Bielefeld verfasste und jetzt nach dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung von Thomas Christ und Dr. Michael Sommer überarbeitete und aktualisierte Neuauflage dieser Broschüre soll allen Wohnungseigentümern und insbesondere den von ihnen bestellten Verwaltungsbeiräten Wegweiser und Ratgeber sein für eine ordnungsmäßige Verwaltung ihres Eigentums und für ein gedeihliches Zusammenleben im Interesse aller Eigentümer und Bewohner ihrer Wohnungseigentumsanlage. In Wohnungseigentumsanlagen obliegt die Verwaltung dem Verwalter, den Wohnungseigentümern und dem Verwaltungsbeirat, sofern ein solcher gewählt wird. So sagt es das Gesetz. Wichtig ist in erster Linie, dass sich die Wohnungseigentümer grundsätzlich darüber im Klaren sind, dass die Entscheidung über alle Verwaltungsangelegenheiten allein ihnen obliegt. Der Verwalter führt ihre Beschlüsse aus, er hat keine Entscheidungsbefugnisse. Um sich selbst aber nicht um alle Angelegenheiten kümmern zu müssen, beispielsweise um die Prüfung der Jahresabrechnung, können die Wohnungseigentümer einen Verwaltungsbeirat wählen, der diese Aufgaben wahrnimmt. Darüber hinaus soll der Beirat den Verwalter bei dessen Tätigkeit unterstützen und in diesem Rahmen aber auch als Mittler zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter tätig sein. Es handelt sich um eine ehrenamtliche und von Verantwortung für die Gemeinschaft geprägte Tätigkeit, die entscheidend zu einem verträglichen und harmonischen Miteinander in der Gemeinschaft beitragen kann.

      Der Verwaltungsbeirat
    • Kein Mensch gleicht dem anderen, und jeder hat individuelle Vorstellungen von dem, was ihm gefällt oder missfällt. Was für den einen als schöne Musik gilt, kann für den anderen eine unerträgliche Lärmbelästigung sein. Lärmende Kinder werden von manchen als Ausdruck von Lebensfreude und von anderen als Störung empfunden. Ähnlich verhält es sich mit Gartenzwergen, die von manchen als charmant und von anderen als Ausdruck kulturellen Niedergangs betrachtet werden. Um einen Ausgleich zwischen den Interessen aller zu schaffen, benötigt jede Gesellschaft eine gewisse Ordnung, um Streitigkeiten zu vermeiden und ein harmonisches Miteinander zu fördern. In Wohnungseigentümergemeinschaften sind Regelungen für das Verhalten und das Verhältnis der Eigentümer unerlässlich. Die Herausforderungen einer solchen „Hausordnung“ entstehen oft aus der Tatsache, dass Wohnungseigentümer sich als „Herr im Hause“ fühlen, jedoch nur „Herr in der eigenen Wohnung“ sind, was zu Konflikten führen kann. Die Trennung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum führt häufig zu Streitigkeiten. Gerichtliche Entscheidungen zeigen, dass eine Hausordnung nicht immer eine dauerhafte Lösung bietet. Letztlich hängt der Erfolg von der Bereitschaft und dem guten Willen jedes Mitglieds ab. Störenfriede wird es immer geben, und in solchen Fällen bleibt oft nur der Weg zum Richter. Diese Broschüre zur „Hausordnung in Wohnungseigentumsanlagen“ zielt darauf ab, Information

      Hausordnung für Wohnungseigentümer
    • Zehn Jahre sind seit dem Inkrafttreten der zweiten umfassenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vergangen. Der Gesetzgeber beabsichtigte mit dieser Reform, das rechtliche Instrumentarium des Wohnungseigentumsgesetzes „praktikabler als bisher handhaben zu können.“ Allerdings haben sich die mit diesen Gesetzesänderungen verbundenen Erwartungen der Wohnungseigentümer, der Verwalter, der Rechtsanwälte, aber auch der Richterschaft nicht erfüllt. Die Einführung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Erweiterung der Beschlusskompetenzen der Eigentümer, insbesondere zur erleichterten Änderung der Kostenverteilung, die neu geschaffenen Regelungen zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und zur Einführung der zwingend anzulegenden Beschluss-Sammlung wie auch die Regelungen zu den richterlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Beschlussersetzung haben eher mehr offene Fragen geschaffen als zur praktikableren Handhabung der bestehenden bzw. neu geschaffenen rechtlichen Grundlagen beigetragen. Wie schon in der Vergangenheit soll die hier in überarbeiteter und aktualisierter Fassung vorliegende 10. Auflage des „Ratgeber zum Wohnungseigentum“ als bewährter Wegweiser und Helfer bei der Klärung der neuen, aber auch der immer noch bestehenden alten Fragen beitragen.

      Der Wohnungseigentümer