La storia 1
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InhaltsverzeichnisG. ChittoliniStatuten und städtische Autonomien. EinleitungD. WilloweitStadt und Territorium im Heiligen Römischen Reich. Eine EinführungG. DilcherLandrecht, Stadtrecht, Territoriales RechtE. Fasano GuariniDie Statuten der Florenz unterworfenen Städte im 15. und 16. Jahrhundert: Lokale Reformen und Eingriffe des MachtzentrumsF. EbelGesetzgebung und Verwaltungshoheit in ausgewählten mittel- und ostdeutschen Städten während des MittelaltersM. AscheriStatuten, Gesetzgebung und Souveränität: Der Fall SienaA. De BenedictisDie Bologneser Statuten zwischen Körperschaft und LandesherrnH. SchlosserStatutarrecht und Landesherrrschaft in BayernG. M. VaraniniDie Statuten der Städte der venezianischen Terraferma im 15. JahrhundertC. S. StorchiBetrachtungen zum Thema »Potestas condendi statuta«W. JanssenStädtische Statuten und landesherrliche Gesetze im Erzstift Köln und im Herzogtum Kleve (1350-1550)I. LazzariniDas Stadtrecht in einer städtischen Signorie: Die Mantuaner Statuten von den Banacolsi bis zu den Gonzaga (1313-1404)P. SpießWillkür, Statuten und Landesherrschaft in der spätmittelalterlichen Stadt SüdwestdeutschlandsR. Savelli»Capitula«, »regulae« und Rechtspraxis in Genua während des 14. und 15. Jahrhunderts
Die Erforschung der frühmodernen Staatsbildung ist noch immer überwiegend eine Sache der nationalen Geschichtsschreibung. Dem Anspruch, die europäische Staatsbildung zu verstehen, wird die Wissenschaft indessen nur genügen können, wenn sie konsequent vergleichend vorgeht und die Verschiedenartigkeit der Erscheinungsformen desselben historischen Prozesses berücksichtigt. Ein Vergleich der Territorialstrukturen Italiens und Deutschlands ist insofern von besonderem Interesse, als hier wie dort die sogenannte »Partikularstaatlichkeit« Triumphe gefeiert hat, dennoch aber gravierende Unterschiede festzustellen sind. Der deutsche Leser gewinnt nicht nur tiefe Einblicke in die Territorialstrukturen der früher entwickelten italienischen Staatsbildungen. Er wird auch gezwungen, sich zum Zwecke des Vergleichs zunächst wieder auf die Gemeinsamkeiten der deutschen Territorialstaatsbildung zu besinnen und das Gewirr der deutschen Landesherrschaften strukturell und typologisch zu ordnen.