Das umfassend reformierte spanische Konkursgesetz trat am 1. Januar 2012 in Kraft, nachdem bereits zuvor Änderungen im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurden. Angesichts der steigenden Unternehmensinsolvenzen zielt die Reform darauf ab, das Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten. Zudem wird die Professionalisierung der Konkursverwaltung gefördert, die rechtliche Stellung der Arbeitnehmer gestärkt und Anreize zur frühzeitigen Verhandlung von Refinanzierungsabreden und Konkursvergleichen geschaffen. Ein neues Institut zur Insolvenzabwendung, vergleichbar mit dem englischen „scheme of arrangement“, wurde eingeführt. Auch die Beantragung eines Konkursverfahrens durch Gläubiger wurde attraktiver gestaltet. Im Falle der Liquidation wird die Abwicklung beschleunigt, um den Wert der Konkursmasse zu erhalten. Die Rolle des Konkursverwalters wird durch die Möglichkeit, juristische Personen zu bestellen, professioneller gestaltet. Zukünftig sollen in der Regel Einzelpersonen als Verwalter fungieren, um die Kosten zu senken. Gleichzeitig tragen Konkursverwalter mehr Verantwortung bei der Schädigung der Konkursmasse und für eine gläubigerorientierte Verwertung. Diese Textausgabe bietet eine Übersetzung des spanischen Gesetzestextes sowie hilfreiche Erläuterungen und ermöglicht einen schnellen Einstieg in das spanische Konkursrecht unter Berücksichtigung des deutschen insolvenzrechtlichen Vokab
Michael Fries Orden de los libros
1 de enero de 1974






- 2013