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Melita Tuschinski

    Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden
    Energieausweise für die Praxis
    • Energieausweise für die Praxis

      GEG 2020: Ausweise erstellen, lesen, nutzen und aushängen. Leitfaden für Energie-Experten, Eigentümer und Immobilienwirtschaft

      Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zahlreiche Neuerungen für Energieausweise mit sich bringt. Das Praxisbuch behandelt die **Ausstellungsberechtigung**, die regelt, wer Energieausweise für Neubauten und nach Änderungen im Baubestand ausstellen darf. Zuvor war dies im Baurecht der Bundesländer festgelegt. Bei den **Energieausweismustern** übernimmt das GEG die Regelung, indem es die Muster auslagert, um sie auch in zukünftigen Versionen des Gesetzes zu verwenden. Diese Muster wurden von den zuständigen Bundesministerien im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Im Energieausweis dokumentiert die Treibhausgasemission die Klimafreundlichkeit des Gebäudes, und Aussteller müssen auch die Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen sowie die nächsten Überprüfungstermine angeben. **Immobilienmakler** sind nun direkt angesprochen und müssen den Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung vorlegen sowie in kommerziellen Anzeigen die Energiekennwerte veröffentlichen. Zudem müssen Aussteller bei den Eingabedaten vorsichtiger sein, da das Gesetz auch die Ordnungswidrigkeiten und die Höhe der Bußgelder regelt. Ein Interview mit der Autorin Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin und Herausgeberin des Experten-Portals EnEV-online.de | GEG-info.de, bietet Einblicke in die Neuauflage. Sie ist seit 1996 selbstständig und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge.

      Energieausweise für die Praxis
    • Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden

      EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011 - Teil 1 überarbeitet und erweitert

      • 248 páginas
      • 9 horas de lectura

      Wenn Sie als Bauherr, Eigentümer oder Planer bauen, sanieren oder einen Bestandsbau erweitern, müssen Sie häufig sowohl die Energieeinsparverordnung (EnEV) als auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) beachten. Die EnEV fordert energieeffiziente Gebäude, indem sie den erlaubten Primärenergiebedarf für Heizung, Wassererwärmung, Lüftung und Beleuchtung bei Nichtwohnbauten beschränkt und gleichzeitig den Wärmeverlust durch die Bauhülle minimiert. Die aktuelle EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft und hat die energetischen Anforderungen an Neubauten seit dem 1. Januar 2016 erhöht. Als Eigentümer eines Neubaus sind Sie laut EEWärmeG 2011 verpflichtet, seit dem 1. Mai 2011 einen Teil der benötigten Wärme oder Kälte durch erneuerbare Energiequellen wie Solarenergie oder Erdwärme zu decken oder anerkannte Ersatzmaßnahmen zu ergreifen. In der Praxis ergeben sich zahlreiche Fragen, die über das Experten-Portal www.EnEV-online.de täglich behandelt werden. Diese Publikation hilft Ihnen, einen allgemeinen Überblick zu erhalten, die spezifischen Vorschriften der EnEV und des EEWärmeG zu verstehen und gezielte Erklärungen zu bestimmten Abschnitten der Verordnungen zu finden. Im Kapitel 2 und 3 sind die entsprechenden Paragraphen und Absätze vermerkt.

      Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden