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Christian Stelter

    Persistenz von kleinen Schmetterlingspopulationen in dynamischer Landschaft
    Gewaltanwendung unter und neben der UN-Charta
    Salmonella-Wirt-Wechselwirkungen im Darmlumen
    • Der Darm wird von kommensalen Mikroorganismen kolonisiert, die den Wirt vor Pathogenen schützen. Das enteropathogene Bakterium Salmonella enterica Serovar Typhimurium (S. Tm) löst eine Entzündungsreaktion aus, die die Darmflora verändert und die Kolonisierungsresistenz beeinträchtigt. Die molekularen Mechanismen sind jedoch unzureichend verstanden. In einer vorherigen Studie wurde ein Wirtsfaktor identifiziert, der an S. Tm bindet: das C-Typ Lektin Reg3β. Bekannt ist, dass ein verwandtes Lektin, Reg3γ, gram-positive Bakterien abtötet. Daher wurde untersucht, ob Reg3β ebenfalls bakterizid wirkt und die Darmflora während einer Salmonelleninfektion beeinflusst. In einem Kolonisierungsmodell mit Mäusen wurde die Rolle von Reg3β analysiert. S. Tm induzierte die Expression von Reg3β und verdrängte virulente, jedoch nicht avirulente Salmonellen E. coli aus dem Darm. Rekombinantes Reg3β führte zur Verdrängung von E. coli und ermöglichte eine verstärkte Ansiedlung von S. Tm. Es zeigte antimikrobielle Wirkung durch direktes Abtöten von gram-negativen Bakterien und durch Induktion bakterieller Aggregation. S. Tm nutzt die Bildung von Reg3β, um die Darmflora zu verändern und die eigene Kolonisierung zu erleichtern. Eine selektive Inaktivierung antimikrobieller Wirtsprozesse könnte die Darmflora normalisieren und die Genesung beschleunigen.

      Salmonella-Wirt-Wechselwirkungen im Darmlumen
    • Gewaltanwendung unter und neben der UN-Charta

      • 320 páginas
      • 12 horas de lectura

      Das Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 UN-Charta ist eine unveränderte Kernnorm des Vertrags, jedoch hat sich die Art der gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Staaten und staatsähnlichen Akteuren stark gewandelt. Intelligente Kriegsführung hat die konventionelle Kriegsführung in vielen Bereichen abgelöst. Zudem haben sich andere Bereiche des Völkerrechts, wie Menschenrechtsverträge, verändert, was ebenfalls Auswirkungen auf das Gewaltverbot haben kann. Christian Stelter untersucht das Gewaltverbot unter diesen Gesichtspunkten und fragt, ob es weiterhin Geltung beanspruchen kann, welche modernen Maßnahmen darunter fallen und inwieweit nichtstaatliche Akteure daran gebunden sind. Er analysiert auch die Rechtfertigungsgründe und deren Auslegung im Lichte der Veränderungen, insbesondere präemptive Maßnahmen von Staaten und die Rolle des UN-Sicherheitsrats. Basierend auf den Erkenntnissen über den aktuellen Umfang des Gewaltverbots wird die Frage aufgeworfen, ob das ius contra bellum vor einem Wandel steht. Bestehende Regelungsdefizite erfordern eine partielle Reform, die jedoch angesichts der Revisionsmöglichkeiten und Kräfteverhältnisse in den Vereinten Nationen nicht zu erwarten ist. Somit bleibt die zukünftige Entwicklung des Gewaltverbots ungewiss.

      Gewaltanwendung unter und neben der UN-Charta