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Dirk Brockmann

    Volksmusikbearbeitung und Volksmusikschutz im Lichte der Urheberrechtsnovelle 1985
    Survival of the Nettest
    Im Wald vor lauter Bäumen
    • Im Wald vor lauter Bäumen

      Unsere komplexe Welt besser verstehen |  »Einer der brillanten Physiker, die dieses Land glücklicherweise hat.« Markus Lanz

      Die verborgenen Muster von Natur und Gesellschaft erkennen In einer vernetzten Welt müssen wir vernetzt denken und komplexe Phänomene wie Pandemien, Klimakrise und die Destabilisierung von Ökosystemen als Ganzes in den Blick nehmen. Der Komplexitätswissenschaftler Dirk Brockmann schaut auf die Krisen unserer Zeit, sucht nach Mustern, Gesetzmäßigkeiten und Ähnlichkeiten zwischen ihnen und komplexen Prozessen der Natur. Dabei stellt er höchst aufschlussreiche Verbindungen her – etwa zwischen Waldbränden und Epidemien oder zwischen Goldbrassen auf Futtersuche und Populismus – und zeigt anhand von zahlreichen Beispielen, welche Erkenntnisse wir daraus ziehen können. Sein Fazit: Um die Krisen unserer Zeit zu bewältigen, müssen wir antidisziplinär denken und auf das fundamentale Prinzip der Natur setzen: Kooperation.

      Im Wald vor lauter Bäumen
    • Was wir von der Natur lernen können Kooperation ist ein grundlegendes Prinzip allen Lebens. »Survival of the Fittest«, der Wettkampf als treibende Kraft natürlicher Auslese, ist zwar zentral für graduelle Entwicklung und Optimierung. Aber erst Symbiosen schaffen Neues. Heute weiß man: Kein Tier, keine Pflanze, kein komplexer Organismus kommt ohne sie aus. Dirk Brockmann führt uns ein in die Welt der Symbiosen, beschreibt die Macht der Bakterien und erklärt, wie revolutionäre Innovationen der Erdgeschichte erst durch Kooperationen möglich wurden. Und er zieht Analogien zu gesellschaftlichen Prozessen, plädiert dafür, auf Kooperation und Diversität zu setzen, um die Krisen unserer Zeit zu meistern. Kooperation gestaltet die Welt. In ihr liegt unsere Zukunft.

      Survival of the Nettest
    • Für die im Bereich der Volksmusikpflege Aktiven stellte es sich seit jeher als Behinderung ihrer Tätigkeit dar, daß die GEMA für die öffentliche Aufführung von – auch nur geringfügig – bearbeiteter Volksmusik Gebühren vereinnahmte. Der Gesetzgeber der Urheberrechtsnovelle 1985 wollte mit den §§ 3 Satz 2 UrhG, 13 a II 2 WahrnG die Gebührenpflichtigkeit ausschließen; jedoch sind diese Paragraphen wegen der in ihnen enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe, für die es bisher keine überzeugende Auslegungsvorschläge gab, bis jetzt von der Rechtsprechung nicht angewendet worden. Der Verfasser macht in seinem Werk einen überzeugenden und praktikablen Vorschlag zur Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe. Er macht sie dadurch auch für den Anwender leicht handhabbar und wird dabei den Interessen der Urheber wie Werknutzer gerecht. Das Buch wendet sich an alle an urheberrechtlichen Fragen Interessierte sowohl im Bereich der Wissenschaft als auch in der Praxis. Der Verfasser ist als Rechtsanwalt in einer überörtlichen Sozietät tätig.

      Volksmusikbearbeitung und Volksmusikschutz im Lichte der Urheberrechtsnovelle 1985