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Claudius Geisler

    Zur Rechtswirklichkeit nach Wegfall der "fortgesetzten Tat"
    Das Ermittlungsverhalten der Polizei und die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften
    Verdeckte Ermittler und V-Personen im Strafverfahren
    Zur Vereinbarkeit objektiver Bedingungen der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip
    Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 6: §§ 298-358 StGB
    • Zum WerkDer Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.Band 6 beinhaltet die in der Praxis sehr wichtigen Vorschriften Straftaten gegen den Wettbewerb, Sachbeschädigung, gemeingefährliche Straftaten, Straftaten gegen die Umwelt sowie Straftaten im Amt und schließt damit die Kommentierung des StGB ab.Vorteile auf einen Blick präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur praxisorientierte Lösungsvorschläge wichtige Teile des Nebenstrafrechts Zur Neuauflage von Band 6 (neue Bandzählung)In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung, insbesondere zu den Straftaten gegen den Wettbewerb, umfassend aktualisiert. Wegen des großen Umfangs wurde der frühere Band 5 in zwei Bände aufgeteilt (in der 4. Auflage nun Band 5 und Band 6 (neu)).ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.

      Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 6: §§ 298-358 StGB
    • Das Schuldprinzip repräsentiert einen grundlegenden Perspektivenwechsel im modernen Denken: „Man muß sich nur das persönlich vorwerfen lassen, wofür man etwas kann“. Diese Sichtweise steht im Widerspruch zu den objektiven Strafbarkeitsbedingungen, die Unkenntnis oder fehlenden Verwirklichungswillen nicht vor Strafbarkeit schützen. Da sie die Möglichkeit der Umgehung des Schuldgrundsatzes eröffnen, zählen sie zu den „Problemzonen“ des modernen Schuldstrafrechts. Im „Allgemeinen Teil“ wird das Schuldprinzip umfassend analysiert, beginnend mit der „philosophischen“ Freiheitsfrage. Nach der Klärung des Vorverständnisses strafrechtlicher Schuld wird die Problematik objektiver Strafbarkeitsbedingungen erörtert. Ein zentrales Ergebnis ist die Erkenntnis, dass Schuld, Gerechtigkeit und Prävention nicht als Gegensätze, sondern als sich ergänzende Konzepte zu verstehen sind. Dies schränkt den Spielraum für punitive Strategien, die auf objektive Strafbarkeitsbedingungen zurückgreifen, erheblich ein. Eine Kontrollformel wird entwickelt, um zwischen zulässigen und unzulässigen objektiven Strafbarkeitsbedingungen zu unterscheiden, und es erfolgt eine Abgrenzung zu den Prozessvoraussetzungen. Im „Besonderen Teil“ werden die Strafbestimmungen, die traditionell als objektive Strafbarkeitsbedingungen gelten, anhand der zuvor entwickelten Kriterien eingehend geprüft, gefolgt von einem Systematisierungsversuch zur Analyse ihrer Beziehungen zueina

      Zur Vereinbarkeit objektiver Bedingungen der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip
    • Das generelle Spannungsverhältnis, in dem das Strafverfahren steht, erfährt auf dem Gebiet, in dem Verdeckte Ermittler und V-Personen eingesetzt werden, eine Zuspitzung. Es gibt wohl kaum einen anderen Bereich im Strafverfahrensrecht, möglicherweise sogar im Recht überhaupt, in dem die Auffassungen über die Legitimität staatlich zurechenbaren Handelns so weit auseinandergehen. Dabei ist die Problematik Verdeckter Ermittlungen in Anbetracht mehrerer unlängst ergangener obergerichtlicher Entscheidungen gegenwärtig von ganz besonderer Aktualität. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 20. - 21. Juni 2000 im Großen Sitzungssaal des Hessischen Ministeriums der Justiz in Wiesbaden zu diesem Thema eine Fachtagung. Ziel der Veranstaltung war, aus unterschiedlichen Perspektiven Einblicke in die Problematik Verdeckter Ermittlungen zu gewähren, besonders problematische Bereiche näher zu beleuchten, Informationen auszutauschen sowie ein kritisches Forum für eine Diskussion zu bieten. Dabei bildeten die praktischen Problemaspekte den Schwerpunkt. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu dieser Fachtagung sowie eine Auswahlbibliographie zum Thema.

      Verdeckte Ermittler und V-Personen im Strafverfahren
    • Die Beantwortung der Frage nach Anspruch und Wirklichkeit des Legalitätsprinzips rührt am Grundverhältnis von Effizienz und Gerechtigkeit der Strafrechtspflege und ist damit von hoher kriminalpolitischer Relevanz. Die Kriminologische Zentralstelle veranstaltete vom 15. bis 16. März 1999 im großen Sitzungssaal des Hessischen Justizministeriums ein Expertengespräch zum Thema „Das Ermittlungsverhalten der Polizei und die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften“. Ziel der Veranstaltung war es, aus verschiedenen Perspektiven einen vertieften Einblick in die komplexe Rechtswirklichkeit des Legalitätsprinzips und in die reale Aufgabenwahrnehmung von Polizei und Staatsanwaltschaften zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte ein Forum für eine kritische Diskussion geboten und zugleich die weitere wissenschaftliche Behandlung des Themas erörtert werden. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu diesem Expertengespräch sowie einen ausführlichen Diskussionsbericht. Der Band richtet sich an alle thematisch Interessierte aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung.

      Das Ermittlungsverhalten der Polizei und die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften
    • Im Mai 1994 hat der Große Senat des Bundesgerichtshofs für Strafsachen die Rechtsfigur der fortgesetzten Tat aufgegeben (BGHSt 40, 138 ff.). Seither sind gleichartige Tatserien grundsätzlich nicht mehr zu einer einzigen Tat zusammenzufassen, sondern jede einzelne Gesetzesverletzung ist als selbständige Tat zu behandeln. Die Einbringung dieser neuartigen Perspektive hat die strafrechtliche Praxis in mancher Hinsicht vor zum Teil sehr schwierige Probleme gestellt. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 15. bis 16. Juni 1998 eine Fachtagung zum Thema „Zur Rechtswirklichkeit nach Wegfall der “fortgesetzten Tat"„. Ziel der Veranstaltung war es, von ganz unterschiedlichen Positionen aus Einblicke in die neue“ Rechtswirklichkeit zu gewähren, Möglichkeiten eines Erfahrungsaustauschs anzubieten, den konkreten Fragen aus der Praxis konkrete Antworten gegenüberzustellen, ein kritisches Forum für eine Diskussion zu bieten und Perspektiven aufzuzeigen. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu dieser Fachtagung sowie einen Diskussionsbericht.

      Zur Rechtswirklichkeit nach Wegfall der "fortgesetzten Tat"