Am 3. Oktober 2002 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Böhmer gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass es einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK darstellt, wenn das mit der Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung wegen der Begehung einer neuen Straftat gemäß 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB befasste Gericht aufgrund eigener Ermittlungen zu dem Ergebnis kommt, dass eine neue Straftat begangen wurde und daraufhin die Strafaussetzung widerruft, bevor das zuständige Tatgericht die neue Straftat abgeurteilt hat. Die Arbeit nimmt diese Entscheidung zum Anlass, die Voraussetzungen eines auf die Begehung einer neuen Straftat gestützten Bewährungswiderrufs und die Auswirkungen der Unschuldsvermutung auf die Anwendung des 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB vor dem Hintergrund dieses Urteils zu untersuchen.
Katharina Krauß Libros



Das Werk behandelt allgemein Abfindungsregelungen im System des Kundigungsschutzes sowie die Abfindungsregelung des 1a KSchG. Dabei wird zunachst die rechtsdogmatische Einordnung des 1a KSchG diskutiert. Ferner wird auf 1a KSchG im System des Zivilrechts und des Kundigungsschutzrechts sowie auf den Abfindungsanspruch eingegangen. In der Arbeit werden die Schwierigkeiten bei der Anwendung des 1a KSchG dargestellt. DIe rechtsgeschaftliche Interpretation erweist sich dabei gegenuber der gesetzlichen als die konsequentere und stimmigere Losung. Insgesamt kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass 1a KSchG in die richtige Richtung weist, doch werden die vom Gesetzgeber mit der Einfuhrung angestrebten Ziele nicht erreicht.