Der Kommentar bietet praxisnahe Erläuterungen zu den relevanten Vorschriften des Wohnungseigentumsrechts. In der 5. Auflage liegt der Fokus auf den seit der Vorauflage ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen, insbesondere zu folgenden Themen: - Saldenliste und Jahresabrechnung: Der Beschluss der Wohnungseigentümer zur Genehmigung der Jahresabrechnung ist nicht allein anfechtbar, wenn der Verwalter eine freiwillig erstellte Saldenliste entgegen vorheriger Ankündigung nicht an die Wohnungseigentümer versendet oder nicht in der Eigentümerversammlung zur Einsicht vorlegt. - Schadensersatzansprüche gegen säumige Hausgeldschuldner: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes. Kommt ein Wohnungseigentümer seiner Zahlungspflicht nicht nach, können nur Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht werden, nicht jedoch von einzelnen Wohnungseigentümern. - Stimmrechtsvermehrung und Majorisierung: Bei Anwendung des Kopfstimmrechts entsteht ein neues Stimmrecht, wenn ein Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einer Einheit auf eine juristische Person überträgt, die dann nicht generell vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. Ein Stimmrechtsausschluss wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens ist nur unter engen Voraussetzungen möglich; es genügt nicht, dass ein Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht oder ein Wohnungseigentümer aufgrund sei
Olaf Riecke Libros






Dieser Band ist Teil einer Reihe, die die Hagen Law School in ihren Lehrgängen für Fachanwälte einsetzt. Alle Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und werden unter wissenschaftlicher Begleitung von renommierten Rechtspraktikern verfasst. Die Publikationen der Hagen Law School eignen sich für Fachleute wie für Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse.
Die Autoren sind seit Jahren mit dem Immobilienrecht vertraut und wollen dem Nichtjuristen ebenso wie dem Spezialisten eine solide Hilfe für die Praxis bieten, ohne auf wissenschaftliche Gründlichkeit zu verzichten. Aus diesen Gründen sind auch mit dieser Auflage viele Teile wieder stark überarbeite, erweitert und neu geschrieben worden. Dieser Leitfaden wendet sich an alle mit dem Wohnungseigentum Befassten, insbesondere aber an Verwalter, Beiräte und Wohnungseigentümer selbst sowie Verbände und deren Interessenvertreter. Die Autoren haben sich auch in dieser Auflage wieder sehr darum bemüht, das teilweise schwierige Wohnungseigentumsrecht durch immer wieder eingestreute Beispiele, Muster und Checklisten so bildhaft wie möglich zu machen. Literatur- und Rechtsprechungsnachweise sollen zwar vor allem dem Praktiker einen schnellen Zugriff auf die zahlreiche Spezialliteratur sowie die den Einzelfall betreffenden Gerichtsentscheidungen ermöglichen. Der Text soll aber aus sich heraus verständlich sein und bleiben. Es ist deshalb bewusst darauf verzichtet worden, alles nachzuweisen und jeder Verästelung im Einzelnen nachzugehen.