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Paul Popescu

    Kein positives Interesse bei anfänglicher Unmöglichkeit und anfänglich unbehebbaren Mängeln
    Baurechtliche und -technische Themensammlung - Heft 11: Niveaugleiche Türschwellen
    • Baujuristen und Sachverständige müssen in den beiden großen Themenbereichen Baurecht und Bautechnik umfassend informiert sein, da beide Fachbereiche stark aufeinander angewiesen sind. Baumängel können häufig nur dann abschließend bewertet werden, wenn Juristen und Techniker ihr Fachwissen eng miteinander verknüpfen. Die baurechtliche und -technische Themensammlung bringt die jeweiligen Sichtweisen zusammen, indem gewerke- bzw. bauteilbezogen jeweils anhand vieler Beispiele heutige Kernprobleme des Bauens verständlich erläutert werden. Dazu werden zunächst häufig vorkommende und typische Fragen aufgeworfen, um anhand von Beispielen die wesentlichen technischen Grundlagen darzustellen, die jeweils rechtlich kommentiert werden.

      Baurechtliche und -technische Themensammlung - Heft 11: Niveaugleiche Türschwellen
    • Schon die leicht fahrlässige Unkenntnis des Schuldners von der anfänglich nicht erbringbaren Leistung und insbesondere vom anfänglich nicht behebbaren Mangel führt nach derzeit geltendem Zivilrecht zu einem Schadensersatzanspruch des Gläubigers in Höhe seines positiven Interesses. Anhand der herrschenden Fundamentalprinzipien untersucht der Autor das Vorliegen einer entsprechenden Legitimationsgrundlage. Ausgangspunkt der Untersuchung ist das innerhalb der zivilrechtlichen Ordnungsprinzipien bestehende Verhältnis zwischen Substanz- und Schutzrechten. Das Ergebnis der Arbeit orientiert sich primär am Inhalt des abgegebenen Leistungsversprechens unter Zugriff auf andere, vergleichbare gesetzliche Regelungen.

      Kein positives Interesse bei anfänglicher Unmöglichkeit und anfänglich unbehebbaren Mängeln