This book examines the use of game elements to encourage citizens to participate in political decision-making and the planning of large-scale public sector projects. It argues that success is based on a personal concern with the project and a belief in the influence on political decision making, but also on fun. Without fun, only a very small group of the ‘usual suspects’ will participate, especially in classic policymaking approaches like citizens’ panels which require time and physical attendance. The book also examines the relationship between representative democracy and citizen participation from the perspective of direct democratic instruments in Germany. Readers from different countries with different political systems can decide for themselves, if and how the results from Germany are transferable to their respective conditions. Grounded in theoretical literature and statistical data, the book also makes use of narratives, applying a ‘storytelling’ approach to the case studies.
Kai Masser Libros






Vorwort: Auf dem Weg zu einer „neuen Verwaltungskultur“: Die VwV Öffentlichkeitsbeteiligung und die dazugehörige Evaluation Der folgende Text berichtet über die Ergebnisse der Evaluation der VwV Öffentlichkeitsbeteiligung (mit dem zugehörigen „Planungsleitfaden“) des Landes Baden-Württemberg. Sowohl die VwV als auch die Evaluation sind in dieser Form einzigartig. Es gab zuvor keine vergleichbaren Regelungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung und auch keine in dieser Form (Methode) durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung. Es sind folglich einige einleitende Bemerkungen zur VwV wie auch zur Vorgehensweise und Zielsetzung der Evaluation angebracht. Zielsetzung der VwV Öffentlichkeitsbeteiligung (in Abgrenzung zu anderen einschlägigen Rechtsnormen) Die Einführung des Abs. 3 in § 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zielt darauf ab, der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung zu einem Zeitpunkt zu eröffnen, zu dem die wesentlichen Entscheidungen über ein Vorhaben (insbesondere große Infrastrukturvorhaben wie S21, Bundesfernstraßen, Flughafenausbau und Hochwasserschutz) noch nicht getroffen sind und noch zwischen verschiedenen Alternativen gewählt werden kann.1 Die Träger von Vorhaben sollen mittels § 25 Abs. 3 dazu „veranlasst werden“ (nicht verpflichtet), bei Vorhaben die „nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können“ die Öffentlichkeit 1) frühzeitig zu unterrichten und 2) ihr Gelegenheit zur Äußerung und 3) Erörterung zu geben. Da dies „frühzeitig“, also vor dem formellen Genehmigungsverfahren (z. B. einem Planfeststellungsverfahren) erfolgen soll, handelt es sich um den Einsatz „informeller Verfahren“2 (im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren z. B. im Planfeststellungsverfahren). Grundsätzlich sind nach § 25 Abs.3 VwVfG Behörden verpflichtet, auf Vorhabenträger hinzuwirken, eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch informelle Beteiligungsverfahren durchzuführen. Das Land Baden-Württemberg hat die Regelung des § 25 Abs. 3 VwVfG in drei landesspezifischen Regelungen aufgegriffen. 1 Vgl. hierzu und im Folgenden (passim) Masser, K., T. Ritter und J. Ziekow, Erweiterte Bürgerbeteiligung bei Großprojekten in Baden-Württemberg – Abschätzung der Auswirkungen der Verwaltungsvorschrift „Bürgerdialog“ und des „Leitfadens für eine neue Planungskultur“ der Landesregierung, Speyerer Forschungsberichte 275, 2014, im Folgenden wiedergegeben als Studie 2014, S. 1ff. 2 Vgl. Arndt, U., Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (VBlBW) 5/2015, S. 192ff., im Folgenden nachgewiesen als Arndt, U., VBlBW,
Erweiterte Bürgerbeteiligung bei Großprojekten in Baden-Württemberg
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Die Verwaltungsvorschrift Bürgerbeteiligung und der „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ stehen im Kontext einer breiten Diskussion, die durch die Einfügung eines neuen, die „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ betreffenden Absatz 3 in das Verwaltungsverfahrensgesetz eine gesetzgeberische Reaktion gezeitigt hat. Die Vorschrift lautet: „1Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung). 2Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll möglichst bereits vor Stellung eines Antrags stattfinden. 3Der betroffenen Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben werden. 4Das Ergebnis der vor Antragstellung durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörde spätestens mit der Antragstellung, im Übrigen unverzüglich mitgeteilt werden. 5Satz 1 gilt nicht, soweit die betroffene Öffentlichkeit bereits nach anderen Rechtsvorschriften vor der Antragstellung zu beteiligen ist. 6Beteiligungsrechte nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.“ Ein in der neueren Diskussion als essentiell für die Ausgestaltung von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung angesehenes Element ist der Beginn der Beteiligung zu einem Zeitpunkt, zu dem die wesentlichen Entscheidungen, insbesondere solche über die Auswahl zwischen mehreren Verwirklichungsvarianten, noch nicht getroffen worden sind. Eine Bürgerbeteiligung, die erst einsetzt, wenn die zentralen Eckpunkte des Projekts bereits unverrückbar feststehen, führt zu Frustrationen und Dysfunktionalitäten. Darüber hinaus liegt „eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu einem sehr frühen Zeit-punkt – noch vor dem Beginn eines Genehmigungsverfahrens – regelmäßig im wohl-verstandenen eigenen Interesse eines jeden Vorhabenträgers. [...] Konflikte um die Grundkonzeption von Vorhaben lassen sich am besten in einem Stadium der Planung austragen, in dem ein Vorhaben noch gestaltet werden kann und eine sachliche Diskussion nicht durch verhärtete Fronten erschwert wird.“ Gemessen an diesen Anforderungen kommt der Erörterungstermin in Verfahren der Zulassung von Großvorhaben, z. B. nach § 73 VI VwVfG, „zu spät“. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Vor-haben, bei denen bislang keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen war, die sich gleichwohl als konfliktbehaftet erwiesen haben.
Führungskräftefeedback (FFB) im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Berlin
Aufbau und Erprobung eines Erhebungs- und Analysesystems
Der Bericht beschreibt zunächst den Verlauf des Projekts, anschließend werden die Arbeitsergebnisse, d. h. der Erhebungsbogen und die Auswertungs- und Präsentationstabellenblätter erläutert. Besonders hervorzuheben ist, dass es gelungen ist, in einem Zeitraum von nur etwa fünf Monaten ein Erhebungsinstrument (Feedbackbogen) für das FFB-Konzept zu erarbeiten, eine erste Runde von Feedbacks erfolgreich durchzuführen (Beteiligungsquote 84%) und die Ergebnisse den beteiligten Führungskräften (dreizehn an der Zahl) und Moderatoren zur Verfügung zu stellen.
Entwicklung und Erprobung eines Monitoringsystems "Effizienz und Effektivität" Berliner Bürgerämter
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Im Oktober 2005 endete mit der 1. Fachtagung und der Übergabe des Abschlussberichts die erste Phase des Projekts Aufbau eines Monitoringsystems „Effizienz und Effektivität“ für die Berliner Bürgerämter. Im Rahmen dieser ersten Projektphase wurden Erhebungsinstrumente (Fragebögen, Datenabfragen mittels Excel-Tabellen und über die IKON-Vergleichsdatenbank etc.) entwickelt und erprobt, um die Berliner Bürgerämter auf den umfassenden Prüfstand der Bürger/Kunden und Beschäftigten sowie Controllingdaten (Wirtschaftlichkeit und Qualität) zu stellen. In dieser ersten Projektphase wurde in unterschiedlichen Arbeitsgruppen gearbeitet, differenziert nach Befragungen (Kunden-, Bürger- und Mitarbeiter-) und interner Datenerhebungen im Bereich Wirtschaftlichkeit, Qualität und Organisationsstandards. Nachdem die benötigten Erhebungsinstrumente entwickelt und Erfahrungen über ihre Praxistauglichkeit vorlagen, ging es in der zweiten Projektphase vor allem darum, die Erhebungsinstrumente auf der Basis der gemachten Erfahrungen zu optimieren und weiterzuentwickeln.
Die Entwicklung der Mediation in Deutschland
Bestandsaufnahme nach fünf Jahren Mediationsgesetz
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Im Fokus dieses Werkes steht sowohl die juristische Analyse und Auswertung der Rechtsprechung und Literatur als auch die
Bürgerbeteiligung und Web 2.0
Potentiale und Risiken webgestützter Bürgerhaushalte
Nach einer ersten Welle von Bürgerhaushalten vor 20 Jahren erlebt diese Form der Bürgerbeteiligung zur Zeit einen zweiten Frühling. Ursachen sind die neuen Kommunikationsmöglichkeiten des Web 2.0 und das große Interesse an neuen Formen der Bürgerbeteiligung. Doch was ist übriggeblieben von der ursprünglichen Idee, die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess der kommunalen Haushaltsaufstellung einbeziehen zu wollen? Gelingt es tatsächlich, die Bürger an den zentralen kommunalpolitischen Weichenstellungen zu beteiligen, oder handelt es sich lediglich um eine von vielen politischen Modeerscheinungen, die bald wieder verschwunden sein wird?
Wer kennt sie nicht, die langen Warte- und Bearbeitungszeiten der öffentlichen Verwaltung. Was liegt näher, als Verwaltungsangelegenheiten online zu regeln? Vom tatsächlichen 'electronic government' sind deutsche Kommunen allerdings noch weit entfernt. Der Leitfaden "Kommunen im Internet" ist aus einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema kommunale Internet-Angebote entstanden. Grundlage hierfür ist der Speyerer Web-Test mit über 1.300 Kommunen. Mit diesem Werk können Sie die Möglichkeit des Internets aktiv kennenlernen. Hinweise zur Entwicklung und Gestaltung von Internet-Angeboten sowie einen Überblick über bereits realisierte Lösungen und deren Qualität unterstützen Sie bei Ihrem eigenen Web-Auftritt