Durch Fusionen und Unternehmensübernahmen entstehen zunehmend riesige Wirtschaftskonzerne, die immense Summen an Fremdkapital benötigen. Eine einzige Bank kann solche hohen Kreditsummen aus risiko- und geschäftspolitischen Gründen kaum bereitstellen, zudem sind Banken bei der Kreditvergabe durch aufsichtsrechtliche Grenzen eingeschränkt. Daher bilden Banken Kreditkonsortien, wobei zur Kostensenkung die Bestellung der Sicherheiten meist nur für eine Bank erfolgt, die als Konsortialführer fungiert. Diese Bank verwahrt und verwaltet die Sicherheiten für die anderen Konsorten und gibt im Sicherungsfall entsprechende Teile frei. Die Bedeutung von Konsortialkrediten wächst auch in der Immobilienfinanzierung, wobei die Besicherung durch Grundpfandrechte, insbesondere Grundschulden, eine zentrale Rolle spielt. Aus Kosten- und Vereinfachungsgründen werden Buchgrundschulden in der deutschen Praxis nur einer am Konsortium beteiligten Bank bestellt. Briefgrundschulden werden oft durch Teilabtritt ohne Bildung von Teilgrundschuldbriefen auf die Konsorten übertragen. Dies wirft nach deutschem Recht verschiedene Probleme auf, insbesondere hinsichtlich der Rechte der anderen Konsorten im Falle der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Hypothekenbanken sehen sich zudem der Frage gegenüber, ob ein nicht auf sie eingetragenes Grundpfandrecht als „erworben“ im Sinne des HBG gilt. Die Arbeit behandelt auch die Herausforderungen der Teilabtretung von B
Martin H. Picherer Libros
