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Geschäftsleitern ist die private Wahrnehmung von Geschäftschancen der Gesellschaft ohne Freigabe der Gesellschaft untersagt. Dies ist die Kernaussage der sog. «Geschäftschancenlehre». Die entscheidende Frage lautet, wann eine Geschäftschance der Gesellschaft gebührt. Allgemeine Grundsätze hierzu wurden von der Rechtsprechung bisher nicht aufgestellt. Die Arbeit versucht, diese Lücke unter Berücksichtigung des US-amerikanischen Rechts, wo dieselbe Problematik unter dem Stichwort «Corporate Opportunity Doctrine» diskutiert wird, zu schließen. Sie gelangt zu dem Ergebnis, daß hinsichtlich der Zuordnung von Geschäftschancen zwischen Geschäftsleitern personalistischer und Publikumsgesellschaften zu unterscheiden ist.
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Interessenkonflikte bei der privaten Wahrnehmung von Geschäftschancen im US-amerikanischen und deutschen Gesellschaftsrecht, Andreas Reinhardt
- Idioma
- Publicado en
- 1994
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