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Eine genossenschaftliche Kooperation kann in jeder der vom Gesellschaftsrecht bereitgestellten Organisationsformen verwirklicht werden (sogenannter materieller Genossenschaftsbegriff). Diese weite Gestaltungsmöglichkeit haben einige große Genossenschaften bereits genutzt und die formstrenge AG als neue Unternehmensform gewählt. Bei mittelständischen Genossenschaften ist dagegen eine Organisationsform gefragt, mit der den Besonderheiten des einzelnen Unternehmens Rechnung getragen werden kann. Auf diesem Hintergrund geht Andreas Wölfle der bislang nicht beantworteten Frage nach, inwieweit die universal verwendbare Rechtsform GmbH und die flexibel gestaltbare Rechtsform KG für mittelständische Unternehmen, die weiterhin genossenschaftlich kooperieren wollen, geeignete Organisationsformen sein können.
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Genossenschaftliche GmbH und genossenschaftliche KG, Andreas Wölfle
- Idioma
- Publicado en
- 1996
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