Bookbot

Eingriffsrecht

Parámetros

  • 349 páginas
  • 13 horas de lectura

Más información sobre el libro

Dieser Band 2 des Eingriffsrechtes behandelt in Fortführung der Eingriffsrechtsmaterie, wie sie in Band 1 mit den allgemeinen Voraussetzungen und der Datenverarbeitung begonnen wurden, alle übrigen Standardmaßnahmen wie Festnahme, Ingewahrsamnahme, Durchsuchung, Sicherstellung usw. sowie die Generalklausel. Aus diesem Grunde wird die Bezifferung der Kapitel aus Band 1 aufgegriffen und fortgesetzt. Dem Wesen des Eingriffrechtes entsprechend werden präventive und repressive Befugnisse gemeinsam bzw. vergleichend bearbeitet. Im Anschluss daran werden Ausführungen in Kapitel 6 zum Zwang, in Kapitel 7 zum Rechtsschutz und in Kapitel 8 zur Haftung gemacht. Der Zwang nimmt dabei einen breiten Raum ein, da er naturgemäß für polizeiliches Handeln besonders relevant ist. Rechtsschutz und Haftung beziehen sich nur auf Elemente, die für das Eingriffsrecht von besonderer Bedeutung sind.

Publicación

Compra de libros

Eingriffsrecht, Lambert Josef Tetsch

Idioma
Publicado en
2005
product-detail.submit-box.info.binding
(Tapa blanda)
Te avisaremos por correo electrónico en cuanto lo localicemos.

Métodos de pago

Nadie lo ha calificado todavía.Añadir reseña

Título
Eingriffsrecht
Idioma
Alemán
Publicado en
2005
Formato
Tapa blanda
Páginas
349
ISBN10
3801105083
ISBN13
9783801105082
Serie
Etiquetas
No ficción
Descripción
Dieser Band 2 des Eingriffsrechtes behandelt in Fortführung der Eingriffsrechtsmaterie, wie sie in Band 1 mit den allgemeinen Voraussetzungen und der Datenverarbeitung begonnen wurden, alle übrigen Standardmaßnahmen wie Festnahme, Ingewahrsamnahme, Durchsuchung, Sicherstellung usw. sowie die Generalklausel. Aus diesem Grunde wird die Bezifferung der Kapitel aus Band 1 aufgegriffen und fortgesetzt. Dem Wesen des Eingriffrechtes entsprechend werden präventive und repressive Befugnisse gemeinsam bzw. vergleichend bearbeitet. Im Anschluss daran werden Ausführungen in Kapitel 6 zum Zwang, in Kapitel 7 zum Rechtsschutz und in Kapitel 8 zur Haftung gemacht. Der Zwang nimmt dabei einen breiten Raum ein, da er naturgemäß für polizeiliches Handeln besonders relevant ist. Rechtsschutz und Haftung beziehen sich nur auf Elemente, die für das Eingriffsrecht von besonderer Bedeutung sind.