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Mitbestimmung im öffentlich-privatrechtlichen Gemeinschaftsbetrieb

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Prozesse der Verwaltungsmodernisierung und Privatisierung führen immer häufiger zu neuartigen Kooperationsformen zwischen öffentlichen und privaten Rechtsträgern auf Betriebs- und Unternehmensebene. Daraus entstehen oftmals öffentlich-privatrechtliche Mischkonzerne und häufiger noch öffentlich-privatrechtliche Gemeinschaftsbetriebe. Die Arbeit untersucht in Ergänzung der Studie von Harro Plander (»Mitbestimmung in öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzernen«, Nomos Verlag 1998, ISBN 3-7890-5190-X) die daraus für die betriebliche Mitbestimmung entstehenden Rechtsfragen. Zutreffend geht die Rechtsprechung des BAG in diesen Fällen im Grundsatz von der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes aus. Die Untersuchung macht aber deutlich, daß sich die Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Arbeitnehmerbegriffs auch auf die vielfältigen Varianten des drittbezogenen Personaleinsatzes erstreckt, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, die auf betrieblicher Ebene vom betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitgeber geregelt werden. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch in analoger Anwendung der Privatisierungsregelungen bei Bahn und Post für Beamte, die im Wege von Dienstleistungsüberlassungen, Personalgestellungen, Zuweisungen oder sog. »Verwaltungsleihe« dauerhaft in Privatbetrieben eingesetzt werden.

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Mitbestimmung im öffentlich-privatrechtlichen Gemeinschaftsbetrieb, Thomas Blanke

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1999
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