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Die Belange der Kleinaktionäre in Japan fanden bislang kaum Beachtung, und deren Rechte waren weitgehend funktionslos. Seit den 90er Jahren jedoch wandeln sich die Aktionärsrechte. Die Reaktionen auf die Aktienrechtsreform von 1993 zeigen, dass Kleinaktionäre bereit sind, ihre Rechte geltend zu machen. Diese Reform vereinfachte die Voraussetzungen für Aktionärsklagen, die in den USA als derivative suits und in Japan als kabunushi daihyô soshô bekannt sind. In der Folge stiegen die Klagen sprunghaft an, und Leitungsorgane sehen sich nun zahlreichen Schadensersatzklagen gegenüber, wobei es bereits zu Verurteilungen kam. Im ersten Teil der Arbeit wird die besondere Struktur der japanischen Aktiengesellschaft dargestellt, gefolgt von einer Übersicht der Aktionärsrechte, die die Diskrepanz zwischen geschriebenem Recht und sozialer Wirklichkeit verdeutlicht. Zudem wird die Aktienrechtsreform von 1993 und deren Folgen thematisiert. Die Voraussetzungen für die Klageerhebung werden aufgezeigt, und die Klagen werden nach materiellen Rechtskriterien in verschiedene Kategorien unterteilt und hinsichtlich ihrer Erfolgschancen untersucht. Die Analyse von 102 Gerichtsverfahren bildet die Grundlage der Untersuchung, die zu dem Ergebnis kommt, dass das vereinfachte Klageverfahren die Stellung der Kleinaktionäre in Japan erheblich gestärkt hat.
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Aktionärsrechte und Aktionärsklage in Japan, Olaf Kliesow
- Idioma
- Publicado en
- 2001
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