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Der Halbteilungsgrundsatz, abgeleitet vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 14 Grundgesetz, und seine postulierte Übertragbarkeit auf den Länderfinanzausgleich zeigen eine schleichende Rezeption finanzwissenschaftlicher Ansätze in der Rechtswissenschaft. Seit den 1980er Jahren fordern Juristen, inspiriert von Geoffrey Brennan und James M. Buchanan, eine konstitutionelle Begrenzung der Steuerbelastung. Angesichts der Untätigkeit des Verfassungsgebers wird der Vermögensschutz, den das Bundesverfassungsgericht etabliert hat, begrüßt. Allerdings ist der Halbteilungsgrundsatz, wie Art. 14 zeigt, nicht das Ergebnis zulässiger Verfassungsauslegung, sondern unzulässiger Verfassungsrechtsschöpfung. Er stellt die gleichheitsrechtliche Steuerrechtfertigung, die am Leistungsfähigkeitsprinzip orientiert ist, auf eine freiheitsrechtliche Basis und ermöglicht eine nicht verfassungsrechtlich begründbare Anbindung des Äquivalenzprinzips als Steuerrechtfertigungsprinzip. In der Debatte um die Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs wird der Halbteilungsgrundsatz als verfassungsrechtliche Speerspitze für ökonomische Erkenntnisse betrachtet. Jedoch ist er nicht auf das strukturell unterschiedliche Verhältnis im Länderfinanzausgleich übertragbar. Zudem würde eine starre Obergrenze der Ausgleichsverpflichtung diesem Prinzip widersprechen und die flexible Rahmenordnung der Finanzverfassung, die bedarfsgerechte Ausgleiche auch in finanziellen Spannu
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Der steuerverfassungsrechtliche Halbteilungsgrundsatz, Petra Helbig
- Idioma
- Publicado en
- 2002
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