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Die seit 01.07.1998 bestehende Beistandschaft neuen Rechts (§§ 1712 -1717 BGB) bietet alleinsorgenden Elternteilen freiwillige Unterstützung in den Bereichen Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltssicherung. Ein zentrales Merkmal ist die elterliche Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Inanspruchnahme und des Fortbestands des Sorgerechts. Dies wirft die Frage auf, welche Rolle das mit gesetzlicher Vertretungsmacht ausgestattete Jugendamt als Beistand für den antragstellenden Elternteil spielt. Besonders relevant sind die Kompetenzen des Jugendamts innerhalb der möglichen Aufgabenbereiche sowie der Einfluss der jederzeit möglichen Beendbarkeit der Beistandschaft auf die Aufgabenwahrnehmung. Zudem stellt sich die Frage, wie das Innenverhältnis zwischen Elternteil und Beistand gestaltet ist: Kann der Elternteil die beistandschaftliche Tätigkeit kontrollieren oder Anweisungen zur Höhe des Unterhalts geben? Die Klärung dieser Fragen eröffnet Einblicke in die rechtsdogmatische Einordnung des neuen Rechtsinstituts. Eine Klassifikation als Form von Pflegschaft könnte die beabsichtigte Hilfestellung für die Vaterschaftsfeststellung gefährden. Zudem ist die Abgrenzung zu den Hilfsinstrumenten des Kindes- und Jugendhilfegesetzes (§§ 18, 52a SGB VIII) von Bedeutung, um hilfesuchenden Elternteilen adäquate Unterstützung bieten zu können. Die vorliegende Arbeit untersucht diese Fragen und beleuchtet das neue Recht der Beistandschaft.
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Die Beistandschaft, Andreas Künne
- Idioma
- Publicado en
- 2003
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