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Matthias Willing untersucht die Bemühungen in Deutschland, ein 'Bewahrungsgesetz' zu schaffen, das Randgruppen, oft als Asoziale diskriminiert, zwangsweise in geschlossene Fürsorgeanstalten unterbringen und zur Arbeit anhalten sollte. Nach gescheiterten Initiativen in der Weimarer Republik versuchten Fachkreise der Gefährdetenfürsorge, eine repressivere Variante im Nationalsozialismus durchzusetzen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Bewahrungsidee in den Westzonen und der Bundesrepublik weiterverfolgt, was 1961 mit der Einführung einer Zwangsbewahrungsmöglichkeit im Bundessozialhilfegesetz (§ 73 Abs. 2 BSHG) erfolgreich war. Erst 1967 erklärte das Bundesverfassungsgericht die zwangsweise Unterbringung gefährdeter Personen in geschlossenen Anstalten für verfassungswidrig. Die rechtshistorische Analyse des Autors beleuchtet diesen rund 50-jährigen Prozess, die Konzepte und Motive führender Persönlichkeiten der Fürsorge sowie die Kontinuitäten von der Weimarer Republik über den Nationalsozialismus bis in die 60er Jahre der Bundesrepublik. Durch die Einbeziehung politischer Parteien und anderer Akteure, wie der Frauenbewegung und Psychiater, entsteht ein facettenreiches Gesamtbild, das zeigt, dass die autoritären Gedanken des Bewahrungsgesetzes in der Gesellschaft breite Akzeptanz fanden.
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Das Bewahrungsgesetz (1918 - 1967), Matthias Willing
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- 2003
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