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Der Begriff „Fernabsatz“ bezeichnet Verträge über Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Anbieter und einem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems des Anbieters abgeschlossen werden. „Finanzdienstleistung“ umfasst Bankdienstleistungen sowie Leistungen im Zusammenhang mit Krediten, Versicherungen, Altersvorsorge, Geldanlagen oder Zahlungen. „Fernkommunikationsmittel“ sind Kommunikationsmittel, die ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit von Anbieter und Verbraucher für den Fernabsatz genutzt werden können, wie Internet, Telefon oder Fax. Die entscheidenden Regelungen finden sich in Art. 3 und Art. 6 der Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Art. 3 Abs. 1 legt fest, dass Verbraucher vor der Bindung durch einen Fernabsatzvertrag rechtzeitig wichtige Informationen über den Anbieter, die Finanzdienstleistung, den Vertrag und Rechtsbehelfe erhalten müssen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen oder Zahlung einer Vertragsstrafe zu widerrufen. Ein wesentlicher Teil dieser Dissertation behandelt die anwendbaren nationalen (materiellen) Rechte und die Zuständigkeit von Gerichten bei grenzüberschreitenden Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen.
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Die Fernabsatz-Richtlinie für Finanzdienstleistungen an Verbraucher, Johann Kriegner
- Idioma
- Publicado en
- 2003
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