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Im Mittelpunkt steht die Regelbeispielsmethode, die aufgrund ihrer Flexibilität im Bereich der Strafverschärfung zunehmend vom Gesetzgeber eingesetzt wird. Mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz von 1998 erfuhr sie eine Ausweitung. Gleichzeitig wurde sie wegen ihrer Unbestimmtheit und des damit verbundenen Mangels an Rechtssicherheit in der Literatur stark kritisiert, was sie wieder in den Fokus der wissenschaftlichen Diskussion rückte. Die Probleme dieser Rechtsfigur liegen vor allem darin, dass die vom Gesetzgeber zur Erläuterung der Generalklausel des besonders schweren Falles genannten Regelbeispiele nach herrschender Meinung weder abschließend noch zwingend sind. Dies gewährt den Richtern erheblichen Spielraum bei der Entscheidung über die Anwendung des strengeren Strafrahmens. Jörg Eisele analysiert die Regelbeispielstechnik umfassend und ordnet sie in die bestehenden dogmatischen Kategorien des Straftataufbaus ein. Er untersucht auch verwandte Regelungstechniken und berücksichtigt Strafmilderungsgründe. Neben allgemeinen Fragen der Gesetzgebungstechnik und der Abgrenzung der Aufgaben von Gesetzgeber und Richter entwickelt er Lösungsvorschläge für Wissenschaft und Praxis. Zudem wird erörtert, inwieweit die Regelbeispielstechnik mit den Grundsätzen des Europäischen Strafrechts vereinbar ist.
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Die Regelbeispielmethode im Strafrecht, Jörg Eisele
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- Publicado en
- 2004
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