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Die Erstattungsfähigkeit behördlicher Aufwendungen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

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In dieser Arbeit überprüft Andreas Dietz die behördliche Prozeßvertretung im Kontext des „Neuen Steuerungsmodells“ hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen einer verstärkten Gebührenfinanzierung. Im ersten Teil erläutert der Autor die Kostenerstattung nach geltendem Recht und das „Neue Steuerungsmodell“. Er zeigt auf, dass dieses Modell für die Prozeßvertretung anwendbar ist, indem es Mängel in der Aufbau- und Ablauforganisation aufdeckt und durch Budgetierung Kosten-Nutzen-Vergleiche zwischen Eigen- und Fremdvertretung ermöglicht. Eine kundenorientierte Herangehensweise kann zudem die Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen erhöhen und Prozesse vermeiden. Im zweiten Teil entwickelt Dietz ein Modell für eine neue Kostenerstattung, das eine gesetzliche Neuregelung des § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO zur Folge hat. Bei Obsiegen der Behörde im Verwaltungsprozeß wird ihr eine Kostenerstattung nach Pauschsätzen gewährt, um die Kosten zu decken. Die Pauschsätze orientieren sich an Durchschnittswerten, um Anreize für eine effiziente Prozeßführung zu schaffen. Abschließend wird das Modell in seinen verfassungsrechtlichen Kontext eingeordnet, insbesondere die Vereinbarkeit mit Art. 19 Abs. 4 GG überprüft und bejaht. Ein Textvorschlag zur Änderung des § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO rundet die Arbeit ab.

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Die Erstattungsfähigkeit behördlicher Aufwendungen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, Andreas Dietz

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2004
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