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Jürgen Bröhmer untersucht den häufig verwendeten Begriff der Transparenz im Kontext des Grundgesetzes und des EU-Rechts. Transparenz umfasst verschiedene Aspekte: Ergebnistransparenz bezieht sich auf die Offenlegung von Entscheidungsergebnissen, während inhaltliche Transparenz die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit dieser Ergebnisse betrifft. Verfahrenstransparenz fokussiert sich auf die Entscheidungsprozesse, die oft unterschiedlich gestaltet sind. In föderalen Strukturen und einer globalisierten Welt gewinnt Verantwortungstransparenz an Bedeutung, da sie die Zuordenbarkeit von Ergebnissen zu verantwortlichen Entscheidungsträgern thematisiert. Transparenz ist kein neues Konzept; das Grundgesetz enthält zahlreiche Vorschriften, die darauf abzielen, verschiedene Formen von Transparenz zu fördern. Dennoch bestehen Defizite, insbesondere bei der Auslegung der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 GG, die an die Bedingungen der Informationsgesellschaft angepasst werden müssen. Der Vergleich mit dem EU-Recht, das den Zugang zu Dokumenten und den Entscheidungsprozess im Ministerrat behandelt, verdeutlicht, dass Forderungen nach mehr Transparenz oft mit einem wahrgenommenen demokratischen Defizit verknüpft sind. Der Autor geht auch detailliert auf das Recht auf Zugang zu Dokumenten im Rahmen des EU-Rechts ein.
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Transparenz als Verfassungsprinzip, Jürgen Bröhmer
- Idioma
- Publicado en
- 2004
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