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Besitz und Stellvertretung sind zentrale Rechtsinstitute im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben, die seit jeher intensiv analysiert werden. Die Dogmatik der Stellvertretung entwickelte sich parallel zurjenigen im Besitzerwerb, doch wird eine Stellvertretung im Besitz im geltenden Recht einhellig abgelehnt. Die Pandektenwissenschaft schuf, inspiriert vom klassischen römischen Recht, die Grundlagen der modernen Rechtsdogmatik. Diese Arbeit zielt darauf ab, die historischen Grundlagen neu zu beleuchten und für eine moderne Dogmatik der Stellvertretung im Besitz nutzbar zu machen. Über die teils vergessenen Erkenntnisse der Spätpandektistik hinaus werden die klassischen Quellen, auf denen sie basieren, untersucht. Es zeigt sich, dass das klassische Recht den Erwerb von Besitz durch Dritte in drei wesensverschiedenen Formen kannte: Ein dominus erwarb Besitz durch eine von seiner Rechtsgewalt abhängige Person, wie einen Sklaven, indem er einen Erwerbsauftrag erteilte. Bei einem eingeräumten peculium verselbständigte sich dieses als Zurechnungspunkt des Besitzerwerbs. Gegen Ende der hochklassischen Periode etablierte sich die freie Stellvertretung im Besitz, die Besitz direkt in der Person des Erwerbers schafft, obwohl dieser keine Gewalt über die Sache hat. Eine Ausprägung davon ist das Besitzkonstitut, während der „Geheißerwerb“ nicht auf Stellvertretung basiert.
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Erwerb durch Übergabe an Dritte nach klassischem römischen Recht, Fabian Klinck
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- 2004
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