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Bonner Grundgesetz und Familienrecht

Die Diskussion um die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der westdeutschen Zivilrechtslehre der Nachkriegszeit (1945-1957)

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Am 15. Oktober 1951 wurde die erste Zivilrechtslehrertagung in Bad Kreuznach mit dem Thema „Bonner Grundgesetz und Zivilrecht“ eröffnet. Sechs Jahre nach dem Krieg versuchten westdeutsche Zivilrechtslehrer, in bewusster Abkehr vom kollektivistischen Denken des Nationalsozialismus ein neues Verständnis von Privatrecht zu fördern, das die Freiheit und Würde des Einzelnen in den Mittelpunkt stellte. Die Untersuchung nutzt das Grundgesetz von 1949 als Ausgangspunkt, welches das Zivilrecht grundlegend veränderte. Besonders die Familienrechtswissenschaft befand sich in einer einzigartigen Situation. Der Artikel 3 II GG, der die Gleichberechtigung von Männern und Frauen proklamiert, stellte das patriarchalische Familienbild des BGB von 1900 in Frage und zwang die Zivilrechtslehre, sich mit der Gestaltung eines Familienrechts auseinanderzusetzen, das den Erwartungen des Grundgesetzes entsprach. Der Rückzug in die „stille Bucht der Rechtsdogmatik“ war für die Zivilrechtslehrer nicht länger möglich. Christine Franzius untersucht die Reaktionen der Zivilrechtslehrer auf das Grundgesetz, ihre Positionen zur Gleichberechtigung und ihre Argumente bis zur Verabschiedung des Gleichberechtigungsgesetzes 1957. Dabei wird auch ihre Rolle während des NS-Regimes beleuchtet, und es zeigt sich ein Rechts- und Selbstverständnis, das mit dem Bekenntnis von 1951 nicht vollständig übereinstimmt.

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Bonner Grundgesetz und Familienrecht, Christine Franzius

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2005
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