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Die Neuedition und Übersetzung einer erstrangigen Quelle klassischen römischen Rechts für Lehrzwecke bietet eine Neuausgabe des pseudo-ulpianischen liber singularis regularum. Dieser Text, ursprünglich aus dem Schulbetrieb des 2. Jahrhunderts, enthält grundlegende Regeln zu Rechtsquellenlehre, Personenrecht, Vermögensrecht (einschließlich Erb- und Obligationenrecht) sowie Aktionenrecht. Aufgrund seines elementaren Charakters wurde er auch in der Neuzeit im Rechtsunterricht vielfach verwendet, etwa von Cujaz, Hugo und Savigny. Der liber singularis eignet sich hervorragend als Grundlage für Lehrveranstaltungen, in denen die Entwicklung methodischer Grundsätze und Rechtsinstitute behandelt wird. Der Text kann spezifisch für die klassische Lehre herangezogen werden, während der Entwicklungsstand nach der Schulenkonvergenz aus den Gaius-Institutionen hervorgeht. Frühere Ausgaben des Textes sind noch von der radikalen Interpolationenkritik beeinflusst, was die Einsicht in die Bedeutung des liber singularis als erstrangige Quelle erschwert. Daher besteht ein Bedürfnis nach einer Neuausgabe, die auf Textkritik verzichtet und stattdessen mit einer modernen Übersetzung versehen ist. Dies ermöglicht auch Studierenden ohne umfassende Lateinkenntnisse den Zugang zum Originaltext und fördert das Studium des römischen Rechts.
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Die pseudo-ulpianische Einzelschrift der Rechtsregeln (liber singularis regularum), Martin Avenarius
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- 2005
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