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Die Übernahme internationalen Rechts in die russische und deutsche Rechtsordnung

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Wie unabhängig sind Nationalstaaten heute von internationalen Organisationen? Inwiefern beeinflusst Völkerrecht nationales Recht? Manja Hussner untersucht diese Fragen, indem sie die deutschen und russischen Verfassungen auf ihre völkerrechtsfreundlichen Aspekte analysiert. Dabei werden relevante Verfassungsnormen betrachtet, die Aufschluss über die Grundprinzipien des Umgangs mit internationalem Recht in beiden Staaten geben. Die Untersuchung umfasst die innerstaatliche Bedeutung völkerrechtlicher Verträge, des Völkergewohnheitsrechts und allgemeiner Rechtsgrundsätze. Hussner beleuchtet die von Russland angewandten Übernahmemechanismen und die Rangzuweisung, die internationales Recht in der russischen Rechtsordnung erfährt. Diese Analyse ermöglicht Einblicke in den Stellenwert, den die Russländische Föderation dem Völkerrecht beimisst. Zudem leistet Hussner einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der russischen Verfassung und zur Frage, wie Russland in Zukunft seinen internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Menschenrechtsschutz, nachkommen wird. Die Studie berührt zentrale Probleme europäischer Zusammenarbeit und Kooperation nach dem Kalten Krieg und bietet damit wertvolle Perspektiven auf die Dynamik zwischen nationalem und internationalem Recht.

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Die Übernahme internationalen Rechts in die russische und deutsche Rechtsordnung, Manja Hussner

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2005
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