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Juris PraxisKommentar Vergaberecht

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Bereits das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl I 2009, 790) enthält eine Vielzahl vergaberechtlicher Neuregelungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Ausgestaltung und Umsetzung öffentlicher Beschaffungen. Im Vordergrund der Reformen stehen die Themen: - Schwellenwerte und Sektorenbereiche, - Informationspflichten, - Nachprüfungsverfahren, - Bezüge zum EU-Recht, - Baukonzessionen: „Alhorn-Klauseln“. Hinzu kommt: - die neue „Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, - der Trinkwasserversorgung und - der Energieversorgung“ ( SektVO)“, vom 29.09.2009 (BGBI I 2009, 3110). Auch die am 9.5.2011 in Kraft getretenen umfangreichen Änderungen der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung (VgV/SektVOÄndV, BGBI I 2011, 800), sind im Online-Kommentar bereits enthalten! Ziel der SektVO ist eine Vereinfachung und Verschlankung der komplexen Vergaberegeln für die öffentliche Auftragsvergabe. Der Kommentars enthält den kompletten Normtext und die vollständige Kommentierung der SektVO. Auch die neue Fassung der VOB/A sowie - die Änderungen des „Gesetzes über die Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - und der Vergabeverordnung (VGV)“ führen zu tiefgreifenden Änderungen (z. B. erleichterte Freihändige Vergabe, - Bekanntmachungen im Internet, - Aufwertung der Eigenerklärung, - Nachfordern von Nachweisen). VOL/A und VOF werden online integriert.

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Juris PraxisKommentar Vergaberecht, Wolfgang Heiermann

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2011
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