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Im Dezember 2001 wurde die UN-Konvention über Forderungsabtretungen im internationalen Handelsverkehr verabschiedet und bislang von Luxemburg, Madagaskar und den USA gezeichnet. Sie regelt für grenzüberschreitende Sachverhalte materielle Fragen des vertraglichen Abtretungsrechts sowie seine international-privatrechtliche Behandlung und wählt hierbei zum Teil von der deutschen Rechtslage abweichende Wege. Durch vergleichende Analyse des deutschen, französischen, englischen und US-amerikanischen Abtretungsrechts wird gezeigt, inwiefern die Konvention zu einer Vereinfachung des grenzüberschreitenden Forderungsverkehrs, insbesondere im Rahmen internationaler Kreditsicherungsgeschäfte, beitragen kann.
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Rechtsgeschäftliche Forderungsabtretungen im internationalen Rechtsverkehr, Nadine Grau
- Idioma
- Publicado en
- 2005
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