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Sozialadäquanz und berufstypisches Handeln

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Die vorliegende Arbeit behandelt das dogmatisch immer mehr an Bedeutung gewinnende Haftungsprinzip der Unrechtszurechnung bzw der objektiven Zurechnung aus zwei verschiedenen Blickwinkeln. Im ersten Teil werden einige Fälle des Wirtschaftsstrafrechts bearbeitet, und zwar vor allem solche, in denen Bankenmitarbeiter an der Steuerhinterziehung ihrer Kunden mitwirken. Im zweiten Teil sollen die geistesgeschichtlichen Grundlagen der Zurechnungslehre sichtbar gemacht werden, da diese Lehre nicht ohne die tiefgreifenden Umwälzungen im Verbrechensbegriff gesehen werden kann. Die Zurechnungslehre ist ein Kompromiss zwischen verschiedenen geistesgeschichtlichen Epochen. Die Abhandlungen führen die Entwicklung der Zurechnungslehre in die Gegenwart hinein.

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Sozialadäquanz und berufstypisches Handeln, Einhard Steininger

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2005
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