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Arbeitsrecht der Länder im Nachkriegsdeutschland

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  • 370 páginas
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Nach 1945 formierte sich die Arbeitsverfassung in Deutschland neu. Bis zur Gründung der Bundesrepublik erließ jedes Land seine eigenen Gesetze. Dabei entwickelten die Länder bedeutende Rechtsinstitute fort: Etwa gehen die Sozialwidrigkeit, die Trennung zwischen individuellem und kollektivem Kündigungsschutz und der Anspruch auf Teilurlaub auf die Gesetzgebung der Länder zurück. Anderes hat sich nicht durchgesetzt: So sah das KSchG Bayern eine Symbiose aus Arbeitsplatzschutz und Abfindung vor, die sich in die dogmatische und geschichtliche Entwicklung des Kündigungsschutzes einfügt – mit Blick auf § 1a KSchG noch heute vorbildlich. Der Verfasser gibt einen Überblick über das individuelle und kollektive Arbeitsrecht der Nachkriegszeit. Der umfassende Anhang der Arbeit dokumentiert die Gesetze der Länder zum Urlaubsrecht, zum Kündigungsschutz, zum Recht der Betriebsverfassung, zum Tarifvertrags- und Schlichtungsrecht sowie zum Arbeitsgerichtsverfahren. Das Werk dient damit als Grundlage für die weitere Forschung, aber auch als ergiebiges Nachschlagewerk für jeden, der sich mit Wurzeln und Alternativen des geltenden Arbeitsrechts befasst.

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Arbeitsrecht der Länder im Nachkriegsdeutschland, Philipp Wiesenecker

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2005
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