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Die Berliner Verfassung vom 23. November 1995 ist aus der West-Berliner Verfassung vom 1. September 1950 hervorgegangen. Eine Enquete-Kommission des Gesamt-Berliner Abgeordnetenhauses, die am 11. Januar 1991 konstituiert wurde, überarbeitete die alte Verfassung und passte sie der Situation der Stadt nach der staatsrechtlichen Wiedervereinigung an. Sie wurde in einer Volksabstimmung angenommen und erhielt damit eine Legitimation, die kaum eine andere deutsche Verfassung aufweisen kann. Im März 1992 wurde der Berliner Verfassungsgerichtshof errichtet. Seine Spruchpraxis führte bereits in seinem Gründungsjahr zu einem neuen Selbstverständnis der Landesverfassungsgerichte: Verfassungsrechtliche Grundrechtsrechtsprechung war ab diesem Zeitpunkt im Bundesstaat nicht mehr wie früher allein Bundessache. Die Umgestaltung der bundesstaatlichen Architektur der Verfassungsgerichtsbarkeit wurde zunächst in Monographien und Aufsätzen bearbeitet. Jetzt liegt endlich ein Kommentar vor, der sich dieser Situation stellt. Seine Autoren haben teilweise als Richter, teilweise als wissenschaftliche Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs mit der neuen Verfassung gearbeitet; sie gewährleisten insbesondere eine kompakte Darstellung sowie eine umfassende Berücksichtigung der inzwischen 10jährigen Spruchpraxis des Landesverfassungsgerichts.
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Verfassung von Berlin, Hans Joachim Driehaus
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- 2002
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