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Mit dem Ziel, das Recht der vergleichenden Werbung in den Mitglied-staaten der EG zu harmonisieren, hat der europäische Gesetzgeber am 06.10.1997 die Richtlinie 97/55/EG erlassen. Während das vor Erlass der Richtlinie geltende, deutsche Werberecht auf dem Grundsatz der Unzulässigkeit vergleichender Werbung basierte, statuiert die Richtlinie den gemeinschaftsweiten Grundsatz der Zulässigkeit vergleichender Werbung. Durch eine großteils wörtliche Übernahme der Richtlinienbestimmungen in § 2 UWG a. F. ist die Richtlinie am 14.09.2000 in deutsches Recht umgesetzt worden. Am 08.07.2004 ist die UWG-Novelle in Kraft getreten, wodurch die gesetzlichen Bestimmungen zur vergleichenden Werbung noch einmal geändert worden sind. Die vorliegende Arbeit verfolgt zwei grundlegende Ziele: Zum einen sollen die Unterschiede zwischen den Richtlinienbestimmungen und den vor Erlass der Richtlinie geltenden, deutschen Regelungen zur vergleichenden Werbung dargestellt werden, womit eine ausführliche Interpretation der einzelnen Richtlinienbestimmungen verbunden ist. Zum anderen soll aufgezeigt werden, ob und inwieweit die Richtlinie ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden ist, wobei auch die am 08.07.2004 in Kraft getretene UWG-Novelle berücksichtigt wird.
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Die Richtlinie 97-55-EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 84-450-EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung, Michael Lingenberg
- Idioma
- Publicado en
- 2005
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