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Die Limited in Deutschland

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Nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kann die englische „Limited“ nun ungehindert in Deutschland tätig werden und sogar hierher umziehen. Die Gründung einer „Limited“ mit ausschließlichem Sitz in Deutschland wird dadurch für einige hundert Euro möglich, was die traditionelle GmbH in Frage stellt. Viele betrachten die GmbH bereits als Auslaufmodell und preisen die Vorteile der „Limited“. Doch was geschieht nach der Gründung? Muss der Schreinermeister Müller (nun wohl Mueller) seine „Limited“ beim Handelsregister anmelden? Wo kann sie klagen und verklagt werden? Wie gestaltet sich die Zwangsvollstreckung und Insolvenz? Wo erfolgt die Bilanzierung? In Deutschland, England oder beiden Ländern? Welche Steuern sind zu zahlen? Wann gilt deutsches oder englisches Recht? Wann haftet der Schreinermeister persönlich trotz seiner „Limited“? Und ist die „Limited“ tatsächlich die bessere Wahl im Vergleich zur GmbH? Diese Fragen zeigen, dass es komplexer ist, eine Gesellschaftsform aus ihrem Rechtssystem zu entfernen und in einem anderen Land anzuwenden. Das Buch bietet umfassende und verständliche Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Zudem enthält es ein Satzungsmuster für eine „Limited“, die Übersetzung des amtlichen Gründungs-Merkblattes ins Deutsche und den bearbeiteten Text des „Companies Act 1985“. Die erweiterte vierte Auflage berücksichtigt die neuesten rechtlichen Entwicklungen in Deutschland und Eng

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Die Limited in Deutschland, Klaus Degenhardt

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2005
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