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Mit der Reform des Kindschaftsrechts 1998 wurde der Verfahrenspfleger nach § 50 FGG, auch als „Anwalt des Kindes“ bekannt, in die Rechtswirklichkeit eingeführt. Die Verfasserin untersucht, ob diese Neuregelung im familiengerichtlichen Alltag tatsächlich dazu beiträgt, die Interessen von Kindern besser zu vertreten. Neben der Analyse der neuesten Rechtsprechung und Literatur wurde eine empirische Umfrage unter Familienrichtern in NRW durchgeführt. Ein zentrales Problem der neuen Verfahrenspflegschaft ist die Einordnung als objektivvormundschaftliche oder subjektiv-advokatorische Interessenvertretung, was entscheidend für die Aufgaben und Qualifikationen des Verfahrenspflegers ist. Die Verfasserin befürwortet den subjektiv-advokatorischen Ansatz und entwickelt Vorschläge zur gesetzlichen Ausgestaltung sowie praktische Anwendungs- und Auslegungshilfen. Das Buch behandelt alle relevanten Fragen zum „Anwalt des Kindes“ und umfasst die systematischen und historischen Grundlagen der elternunabhängigen Interessenvertretung, eine detaillierte Erläuterung des § 50 FGG, die Klärung des konzeptionellen Grundbegriffs, die Auswirkungen auf den Aufgabenbereich und die Notwendigkeit gesetzlicher Ergänzungen, die Bestimmung des Kompetenzbereichs sowie ein dreigliedriges Anforderungsprofil für die Qualifikationen des Verfahrenspflegers.
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Die Subjektstellung des Kindes, Hanne Gummersbach
- Idioma
- Publicado en
- 2005
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