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Die Schaffung eines freiheitlichen Zivilverfahrens ist entscheidend für die Entwicklung eines vom Bürgertum geprägten Staates. Martin Ahrens analysiert, wie der Zerfall des Alten Reiches zunächst zu divergierenden Entwicklungen im Erkenntnisverfahren führte, letztlich jedoch eine Tendenz zur Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts hervorbrachte. Die Ausbildung der Partikularrechte anstelle einer Fortbildung des Gemeinen Rechts wird als prozessgeschichtliches 'Schicksal' betrachtet. Ein zentraler Aspekt für die gesamtdeutsche Entwicklung ist der bürgerliche Prozess in Hannover, dessen Gesetzgebungsmaterialien umfassend ausgewertet werden. Die hannoversche bürgerliche Prozessordnung von 1850 prägte sich durch die erfolgreiche Fixierung der Mündlichkeit und deren Harmonisierung mit gemeinrechtlichen Regeln. G. A. W. Leonhardt, der letzte königlich-hannoversche und später preußische Justizminister, verkörpert diesen Einfluss. Im Gegensatz dazu konnten die preußischen Prozessreformen nicht den politischen Einfluss Preußens widerspiegeln. Aus dem französischen Verfahren, auch in der bayerischen Prozessordnung von 1869, wurden prozessuale Ideale abgeleitet. Die Reichszivilprozessordnung stellt den Abschluss einer Entwicklung dar, in der die Prozessgesetzgebung zunehmend als Ergebnis eines systematischen, prinzipiengeleiteten Zugangs erscheint.
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Prozessreform und einheitlicher Zivilprozess, Martin Ahrens
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- 2007
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