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In ihrem vierten Gutachten zur Wettbewerbsentwicklung auf den Telekommunikationsmarkten kommt die Monopolkommission zu der Auffassung, dass zwar erhebliche Fortschritte auf den Endkundenmarkten der Festnetztelefonie - insbesondere bei den Ortsgesprachen - zu verzeichnen sind; bei den Teilnehmeranschlussen halt die Deutsche Telekom AG jedoch nach wie vor eine uberragende Marktstellung. Auch wenndie Entgeltgenehmigung fur Orts-, Fern- und Auslandsgesprache nicht mehr notwendig ist, so bleibt die sektorspezifische Regulierung der Zugangsleistungen weiterhin unverzichtbar. Beim Mobilfunk ist das Problem uberhohter Terminierungsentgelte weiterhin ungelost; sie sollten auf das Niveau der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung gesenkt werden. Da das novellierte TKG bei seiner Anwendung eine Reihe konzeptioneller und inhaltlicher Probleme aufwirft, schlagt die Monopolkommission vor, dass die Bundesnetzagentur Auslegungsgrundsatze zu den grundsatzlichen Problemen der Regulierung veroffentlicht. Schliealich fordert die Monopolkommission ein gesetzlich gesichertes Akteneinsichtsrecht, um ihrem Auftrag, die Amtspraxis der Regulierungsbehorde zu wurdigen, gerecht werden zu konnen.
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Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005,
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- 2006
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