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Zur Wahrung der Chancen zukünftiger Generationen gibt das Leitbild der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung in § 1 Abs. 5 BauGB der Bauleitplanung für die Ressourcennutzung Regeln vor: Erneuerbare Ressourcen dürfen nur in dem Maße genutzt werden, in dem sie sich regenerieren. Nicht erneuerbare Ressourcen dürfen nur in dem Maße verbraucht werden, wie gleichwertiger Ersatz an regenerierbaren Ressourcen geschaffen wird. Schadstoffemissionen dürfen die Aufnahmekapazität der Umweltmedien und Ökosysteme nicht übersteigen. Die Autorin untersucht die rechtliche Verbindlichkeit dieser Zielvorgaben für die kommunale Planung. Die Ergebnisse werden anhand des Aufgabenfeldes »Reduktion des Flächenverbrauchs« weiter konkretisiert.
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Nachhaltigkeit als Ressourcennutzungskonzept für die Bauleitplanung, Annette Wieneke
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- 2006
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- (Tapa blanda)
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