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Städtebünde im deutschen Spätmittelalter

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Im Jahre 1254 verbünden sich die rheinischen Städte propter culturam pacis, um die Wahrung von Frieden und Recht zu übernehmen. Als selbstständig und autonom handelnde Bürgergemeinden emanzipieren sich die Städte von der Reichsgewalt und beanspruchen eine wesentliche Führungsrolle gegenüber Kaiser und Fürsten. Mit ihrem Friedenskonzept bieten die Kommunen gleichsam einen Ersatz für die fehlende königliche Herrschaftsgewalt und eine Alternative zur Landfriedensbewegung an. Eine vergleichende Behandlung der Städtebünde ist bis heute ein Desiderat. In diese Lücke tritt diese Untersuchung, indem sie vom rechtshistorischen Blickwinkel aus einen Beitrag zur Gesamtgeschichte liefert. Im Zentrum der Darstellung stehen Vereinigungen entlang des Rheins, im Elsaß, in Schwaben und in Sachsen. Neuere Forschungsergebnisse der rechtshistorischen Mediävistik, etwa in Bezug auf Eid, Einung, Genossenschaft, Frieden und Gericht, werden anhand des städtebündischen Urkundenmaterials hinterfragt. Unter Einbeziehung der begriffsgeschichtlichen Methode von Reinhart Koselleck wird im Wechselspiel von Quelle und Begriff ein Forschungsbegriff „Städtebund“ erarbeitet, der die Grundlage der Arbeit bildet. Daraus ergeben sich klare Abgrenzungen zu „Städteverträgen“ einerseits, zu Hanse, Schweizer Eidgenossenschaft und adligen Einungen andererseits.

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Städtebünde im deutschen Spätmittelalter, Eva-Marie König

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2006
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