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Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Europa ein neues verbindliches Hygienerecht für alle EU-Mitgliedstaaten, das die bisherige Lebensmittelhygieneverordnung in Deutschland ersetzt. Die EU-Lebensmittelhygieneverordnung fordert Basishygienemaßnahmen und die Einführung eines HACCP-Konzepts mit entsprechender Dokumentation. Der DEHOGA Bundesverband bietet mit der „Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie“ wertvolle Unterstützung für Gastronomen bei der Umsetzung dieser neuen Vorschriften. Die Leitlinie umfasst die wichtigsten Hygieneanforderungen, die in jedem gastronomischen Betrieb in Deutschland beachtet werden müssen. Sie wurde in Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Ministerien entwickelt und kann als Nachweis gegenüber der Lebensmittelüberwachung dienen. Alle Anforderungen werden praxisgerecht und verständlich dargestellt, ergänzt durch Arbeitsanweisungen, Tipps und Checklisten. Zudem enthält die Leitlinie ein Muster eines HACCP-Konzepts mit Vorschlägen für betriebliche Maßnahmen und Kontrollen. Lebensmittelhygiene hat für Gastronomen stets einen hohen Stellenwert, da Risiken durch Mikroorganismen oder Fremdkörper nie ganz ausgeschlossen werden können. Eine gute Hygienepraxis ist daher entscheidend, um sicherzustellen, dass Gäste stets sichere und genussfähige Lebensmittel erhalten. Die Leitlinie dient als umfassendes Nachschlagewerk für die praktische Umsetzung der EU-Vorschriften.
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Die Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie, Klaus W. Müller
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- 2006
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