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Die vorliegende Arbeit belegt, dass die Restschuldbefreiung der Insolvenzordnung kein Novum im deutschen Insolvenzrecht ist, sondern vielmehr den vorläufigen Abschluss einer Entwicklung darstellt, die ihren Anfang bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts genommen hat. Die hier aufgezeigte Entwicklungslinie beginnt bei der landwirtschaftlichen Entschuldungsgesetzgebung der Weimarer Republik, setzt sich in der zunächst ebenfalls landwirtschaftlich ausgerichteten Entschuldungsregelung des „Dritten Reichs“ fort und führt schließlich über die berufsgruppenunabhängige allgemeine NS-Schuldenbereinigung hin zur heutigen Restschuldbefreiung.
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Vorgänger der Restschuldbefreiung nach heutigem Insolvenzrecht, Hans-Peter Philipp Anlauf
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- 2006
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