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Das Recht des nachehelichen Ehegattenunterhalts steht seit dem Inkrafttreten des 1. EheRG in der Kritik. Verschiedene Reformgesetze konnten keine Beruhigung bringen. Familienrichtern wird vorgeworfen, als Gesetzgeber zu agieren und dabei die verfassungsrechtlichen Grenzen zu überschreiten oder auf blinde Billigkeit zurückzugreifen. Der Autor untersucht in seiner Habilitationsschrift die Berechtigung dieser Vorwürfe und versucht, das nacheheliche Unterhaltsrecht auf dogmatische Grundlagen zu stützen, anstatt sich auf Tabellen und Richtlinien zu verlassen. Er erkennt, dass das Normengeflecht der §§ 1569 ff. BGB von unbestimmten Rechtsbegriffen und Generalklauseln geprägt ist. Der erste Teil der Arbeit widmet sich der juristischen Methodenlehre und zeigt, dass allgemeine Rechtsprinzipien alle Formen der Rechtsgewinnung beeinflussen. Es wird eine Prinzipiendiskussion angestoßen, die die Wertung normativer Wissenschaften hinterfragt. Im zweiten Teil werden die allgemeinen Rechtsprinzipien der §§ 1569 ff. BGB herausgearbeitet und deren Verhältnis zueinander untersucht. Der dritte Teil behandelt die Rechtsgewinnung in den Normen des nachehelichen Unterhaltsrechts, konkretisiert unbestimmte Begriffe und schließt Gesetzeslücken. Ein abschließender Vergleich mit höchstrichterlicher Rechtsprechung zeigt, ob die eingangs geäußerte Kritik gerechtfertigt ist.
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Rechtsgewinnung in den Normen des nachehelichen Ehegattenunterhalts, Jörn Bernreuther
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- Publicado en
- 2006
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