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Schutzmaßnahmen gegen Warenimporte unter der Rechtsordnung der WTO

Die materiell-rechtlichen Anwendungsvoraussetzungen der "Safeguard Measures" gem. Art. XIX:1(a) GATT 1994 und Art. 2.1 des Agreement on Safeguards

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Der öffentlichkeitswirksam geführte 'Stahlstreit' zwischen der EU und den USA sowie der 'Textilstreit' zwischen der EU und China haben die Relevanz von Schutzmaßnahmen für das Welthandelsrecht allgemein bewusst werden lassen. Die Besonderheit von Schutzmaßnahmen unter der Rechtsordnung der WTO besteht darin, dass Art. XIX GATT und das Agreement on Safeguards Abweichungen von unter dem GATT eingegangenen Verpflichtungen gestatten, die sich gegen regelkonforme Wareneinfuhren richten. Obwohl Schutzmaßnahmen einen aktuellen Gegenstand des Wirtschaftsvölkerrechts bilden, sind deren rechtliche Rahmenbedingungen erst in Ansätzen untersucht. Nach einer Einordnung des Themenkomplexes in das Gesamtwerk der WTO-Rechtsordnung zeigt Felix Müller die ökonomischen und politischen Hintergründe des allgemeinen Schutzmaßnahmenmechanismus aus Art. XIX GATT und dem Agreement on Safeguards auf. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Präzisierung der sich aus Art. XIX:1(a) GATT und Art. 2.1 SGA ergebenden materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung einer Schutzmaßnahme. Auf der Grundlage der bisher ergangenen Panel- und Appellate Body-Rechtsprechung untersucht der Autor die Anwendungsvoraussetzungen und entwickelt für sie ein konsistentes Gesamtkonzept. Er legt dar, dass eine rechtliche Durchdringung unter Beachtung der ökonomischen und politischen Determinanten geboten ist, um einer Erosion der Welthandelsordnung vorzubeugen. In diesem Zusammenhang unterbreitet er Vorschläge, wie das Agreement on Safeguards modifiziert werden könnte.

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Schutzmaßnahmen gegen Warenimporte unter der Rechtsordnung der WTO, Felix Müller

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2006
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