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Die Nutzungspriorität im privaten Immissionsschutzrecht

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„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ ist sowohl als Rechtsgedanke als auch als gesellschaftliche Verhaltens- und Ordnungsregel anerkannt. Sollte es daher auch demjenigen, der sich neben einer vorhandenen Immissionsquelle ansiedelt, verwehrt sein, sich auf seine Abwehransprüche aus §§ 1004, 906 BGB zu berufen? Selbst schuld? Volker Bischofs geht dieser Fragenstellung nach und kommt, aufgrund der Systematik und der historischen sowie dogmatischen Grundlagen des § 906 BGB, zu der Auffassung, dass die vom BGH in seinem sog. „Hammerschmiede-Urteil“ gefundene – und in der jüngeren Literatur begrüßte – Berücksichtigung der sog. „Nutzungspriorität“ im primären Rechtsschutz nach §§ 1004, 906 BGB dogmatisch abzulehnen ist. Daneben zeigt die Arbeit, vor dem Hintergrund der bereits seit längerem bestehenden Debatte um eine Harmonisierung des öffentlichen und des privaten Immissionsschutzrechts, dass die unterschiedlichen Zielrichtungen der Rechtsmaterien eine Beibehaltung ihrer jeweiligen Eigenheiten erforderlich machen. Das Buch ist daher auch als Plädoyer für ein dogmatisch eigenständiges privates Immissionsschutzrecht zu verstehen.

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Die Nutzungspriorität im privaten Immissionsschutzrecht, Volker Bischofs

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2006
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