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Das europäische Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) bietet einen Rahmen zur Integration von Umweltaspekten in die tägliche Arbeit und zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Unternehmen, die EMAS beitreten möchten, müssen nationale Umweltvorschriften einhalten und sich zur kontinuierlichen Verbesserung ihres Umweltschutzes verpflichten. Dazu setzen sie sich umweltbezogene Ziele, institutionalisieren ein Umweltmanagementsystem, führen Selbstprüfungen durch, erstellen eine Umwelterklärung für die Öffentlichkeit und lassen die Einhaltung der Anforderungen durch einen externen Umweltgutachter überprüfen. Bei Erfolg werden sie in das entsprechende Register eingetragen und dürfen ein spezielles EMAS-Logo verwenden. Es existieren bundes- und landesweite Erleichterungsregelungen für EMAS-registrierte Organisationen, dokumentiert in Gesetzen und Richtlinien. Dipl.-Ing. Wolfgang Kleesiek bewertet diese Regelungen hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit und unterscheidet zwischen Scheinerleichterungen, fragwürdigen Erleichterungen und echten Erleichterungen. Der hohe Anteil an Scheinerleichterungen wirft Fragen auf, die der Verfasser behandelt. Das Werk bietet zudem Vorschläge zur Weiterentwicklung der Erleichterungsregelungen, die als Grundlage für zukünftige Verhandlungen dienen können.
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Deregulierung und Substitution des Umweltfachrechts für EMAS registrierte Organisationsstandorte, Wolfgang Kleesiek
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- 2006
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