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Filmförderung ist ein unverzichtbarer Bestandteil staatlicher Kulturpolitik. Die Ausgestaltung der Fördermodelle wird heutzutage in erheblichem Maß durch das europäische Recht beeinflusst. Die Fördermaßnahmen stellen regelmäßig staatliche Beihilfen im Sinne des EG-Vertrags dar und unterliegen somit der Beihilfenkontrolle durch die Europäische Kommission. Die Arbeit untersucht die Vorgaben des EG-Vertrags für die Filmförderung und zeigt zugleich die Grenzen auf, die der Beihilfenkontrolle gesetzt sind. Die Europäische Kommission steht dabei vor der schwierigen Aufgabe, einen Ausgleich zwischen den Erfordernissen eines unverfälschten Wettbewerbs in Europa und den Bedürfnissen des Kulturguts Film zu schaffen.
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Nationale Filmförderung und europäisches Beihilfenrecht, Heike Geier
- Idioma
- Publicado en
- 2006
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